KiBiz-Reform
03.05.2021

Finanzielle Auswirkungen des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes

Aktualisierung zur Prognose der finanziellen Veränderungen durch die KiBiz-Reform

In einer Fachinformation vom 23. Mai 2019 informierten wir Sie über die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes (KiBiz-Reform). Hierzu fügten wir einen Link zu einer von uns entwickelten Excel-Tabelle bei, die Ihnen als Hilfsmittel zur Kalkulation der finanziellen Auswirkungen der Erhöhung der Kindpauschalen dienen sollte.

Korrektur der Excel-Tabelle

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft haben wir noch einmal kritisch unseren Excel-Rechner überprüft. Aus diesem Grund hat heute auch eine Besprechung der "KiTa-Controller" unserer Mitgliedsstädte stattgefunden.

Hierbei ist aufgefallen, dass durch einen logischen Fehler fälschlicherweise am Ende der Tabelle die bisher gesondert gezahlten U3- und die Verfügungspauschale zu Lasten des Ergebnisses abgezogen wurden. Stattdessen wäre es richtig gewesen, nur einen Teil dieser o.g. Pauschalen abzuziehen, nämlich in Höhe des Anteils der Kindpauschalen von KiTas in eigener kommunaler Trägerschaft zu allen Kindpauschalen. Weiterhin wurde in der heutigen Besprechung der KiTa-Controller darauf hingewiesen, dass der kommunale Mitfinanzierungsanteil an der Absenkung der kommunalen Trägeranteile (§ 38 Abs. 5 KiBiz-E) noch belastend zu berücksichtigen ist. Dieser richtige Hinweis ist ebenfalls eingearbeitet worden.

Die aktualisierte Fassung der Excel-Tabelle finden Sie am Ende dieser Fachinformation zum Herunterladen.

Wir weisen darauf hin, dass auch die neue Excel-Tabelle lediglich eine Arbeitshilfe darstellt, die eigene Kalkulationen nicht ersetzen kann. Sie gibt nur eine grobe Abschätzung ohne Gewähr der Richtigkeit. Die individuellen Verhältnisse vor Ort können zu deutlich abweichenden Ergebnissen führen. Darüber hinaus bildet sie nur die Effekte ab, die aus der Erhöhung der Kindpauschalen, der Veränderungen der Fördersätze und der Integration der U3- und Verfügungspauschale in die Kindpauschalen resultieren. Nicht abgebildet werden evtl. Mehrausgaben durch höheren Verwaltungsaufwand bei der Kindergartenbedarfsplanung. Ebenfalls nicht abgebildet werden ggf. auftretende Mindereinnahmen durch einen überproportionalen Wegfall an Elternbeiträgen für das vorletzte Kindergartenjahr. Auch nicht abgebildet wird der Wegfall von Elternbeiträgen durch die entsprechende Veränderung des SGB VIII durch das "Gute-Kita-Gesetz."

Ungleiche Wirkung der KiBiz-Reform auf Kommunen mit hohem und geringem Anteil kommunaler Kindertagesstätten (KiTas)

Mitgliedsstädten mit einem geringen Anteil an kommunalen KiTas erinnern daran, dass die ungleiche Verteilungswirkung der KiBiz-Reform auf Kommunen mit hohem und geringem Anteil kommunaler KiTas gemeinsam mit dem Land untersucht werden solle. Hierzu sieht die Vereinbarung mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) unter Ziff. 8 vor,  dass die Vereinbarungspartner übereinkämen, die Auswirkungen, die sich für Kommunen mit keinem oder einem geringen Anteil kommunaler KiTas aus dem unterschiedlichen Rücklauf bei der KiBiz-Finanzierung ergäben, zeitnah zu prüfen und noch im Jahr 2019 zu bewerten."

Wir beabsichtigen hierzu, die von Ihnen mit Hilfe der von uns bereitgestellten Excel-Tabelle aufbereiteten Haushaltsdaten für das Kindergartenjahr 2020/21 zu sammeln und anschließend gemeinsam mit Ihnen und mit dem MKFFI zu bewerten.

Deswegen möchten wir darum bitten, uns bis zum 30. September 2019 die für Ihre Stadt kalkulierten Zahlen mit Hilfe der nun korrigierten Excel-Tabelle an gabriele.kuhl@staedtetag.de zu senden.

Zusätzliche Belastung durch Elternbeitragsbefreiuung durch das "Gute-Kita-Gesetz"

Weiterhin wird von Mitgliedsstädten darauf hingewiesen, dass die Neuregelung der Elternbeitragspflicht durch Art. 2 Ziff. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), bei den Kommunen zu Einnahmeausfällen führe. Hier sei die Konnexitätsrelevanz zu prüfen.

Gerne nehmen wir den Hinweis auf. Die Auswirkungen dieser Neuregelung ist abhängig von der individuellen Gestaltung der Beitragssatzung der 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen. Um eine finanzielle Abschätzung vornehmen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Zahlen zur Mehrbelastung Ihres Haushalts zukommen lassen. Eine entsprechende Abfragematrix wird von uns erstellt und gesondert zugesandt werden.

Bereits jetzt ist erkennbar, dass ein Konsens mit dem MKFFI zur Frage der Konnexitätsrelevanz der bundesgesetzlichen Änderung im SGB VIII schwer erreicht werden kann. Hier verweist das MKFFI darauf, dass die Ursache nicht durch die Landesebene, sondern durch den Bund gesetzt wurde. Neben der Frage der Höhe der Belastung, werden wir uns also auch mit der Frage des Vorliegens eines konnexitätsrechtlichen Sachverhalts eingehender auseinandersetzen müssen.

Weitere finanzrelevante Punkte

In der heutigen Besprechung wurden seitens Ihrer KiTa-Controller noch einige Punkte angesprochen, die finanzrelevant sein könnten. Diese Punkte können jedoch nur schwer quantifiziert werden. Der Vollständigkeit halber führen wir sie nachfolgend auf:

  • Mehrbelastung durch die Kindertagespflege (Weiterfinanzierung bei Urlaub, Krankheit, Weiterbildung, Dynamisierung). Hierzu werden wir eine Abfrage der Mehrbelastung vorbereiten.
  • Kosten der Planungsgarantie gem. § 41 KiBiz-E. Auch hierzu werden wir eine Abfrage vorbereiten.

Weiteres Verfahren

Nach Ende der parlamentarischen Sommerpause wird die parlamentarische Beratung der KiBiz-Reform wieder aufgenommen. Die Geschäftsstelle geht davon aus, dass eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Landtagsfachausschuss am 30. September 2019 erfolgen wird.