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Vorstand 25.03.2026

Evaluation Belastungsausgleich Inklusionsfördergesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand lehnt die durch das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigte Aussetzung der Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Inklusionsfördergesetz – InklFG) ab. Er fordert das Land auf, den Belastungsausgleich nach § 4 Abs. 5 Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) im Jahr 2026 wie vorgesehen einer erneuten Überprüfung der Kostenfolgeabschätzung unter Einbindung von externen Gutachtenden zu unterziehen.
     
  2. Der Vorstand erwartet, dass die kommunalen Spitzenverbände kontinuierlich in den gemeinsamen Arbeitsprozess mit dem Ministerium und den externen Gutachtenden einbezogen werden. Der Vorstand wirbt für die Beteiligung der Städte an der externen Evaluation, um die Repräsentativität der Daten sicherzustellen.