KiBiz-Reform
23.05.2019

Prognose der finanziellen Veränderungen durch die anstehende KiBiz-Novellierung

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Gesetzes zur frühen Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes (Gesetzentwurf)

Hinweis: Diese Fachinformation und die dazugehörige Excel-Datei wurden Mitte August 2019 aktualisiert.

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Am 7. Mai 2019 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett den Referentenentwurf für eine grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet. Unmittelbar im Anschluss hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) die Verbändeanhörung eingeleitet.

Unverzüglich nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs hat die Geschäftsstelle zwei Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendamtsleiter zur Bewertung des Entwurfs durchgeführt. Weiterhin wurde gemeinsam mit Vertretern des Ministeriums geklärt, inwieweit sich die zwischen dem MKFFI und den kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen am 8. Januar 2019 vereinbarten Eckpunkte im Referentenentwurf wiederfinden.

Danach ist festzustellen, dass mit dem Gesetzentwurf die vereinbarten Eckpunkte gesetzestechnisch bis auf ein aus Sicht der Geschäftsstelle zu vernachlässigendes Detail (Randbetreuungszeiten s. u.) vollständig umgesetzt werden.

Bis 2022/2023 werden schließlich 100 Mio. Euro jährlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich hieran mit 20 Prozent.

Die unten angefügte Exceltabelle soll als Unterstützung für eine Vergleichsberechnung der Gesamtsumme der Kindpauschalen einmal mit und einmal ohne KiBiz-Reform dienen. Dabei handelt es sich lediglich um eine grobe Abschätzung ohne Gewähr der Richtigkeit. Die Tabelle ist insoweit lediglich als Arbeitshilfe zu verstehen, die eigene Kalkulationen nicht ersetzt.

Folgende Hinweise bitten wir bei der Nutzung der Tabelle zu beachten:

  • Die gelb markierten Felder sind Eingabefelder, diese sind von der jeweiligen Kommune auf der Basis der individuellen Daten (kibiz.web) auszufüllen. Bei den in der Anlage genannten gelb hinterlegten Zahlen handelt es sich insoweit um ein Musterbeispiel für eine Musterkommune mit eigenem Jugendamt.
     
  • Das orange hinterlegte Feld ist ein Kontrollfeld, um sicherzugehen, das mit der gleichen Anzahl an Kindern gerechnet wurde. Es wird also die Gesamtsumme der Kindpauschalen einmal mit und einmal ohne KiBiz-Novellierung gegenübergestellt. Wir empfehlen, mit den für Ihr Jugendamt prognostizierten Kinderpauschalen für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu arbeiten.
     
  • Die rot umrahmten Felder sind die gesetzlichen Werte des aktuellen KiBiz einschließlich der geltenden Übergangsfinanzierung.
     
  • Die grün umrahmten Felder sind die gesetzlichen Werte aus dem Entwurf für ein neues Gesetz. Die aktuellen Kindpauschalen gelten für das Kindergartenjahr 2019/2020. Um sie vergleichbar zu machen mit der Kindpauschale der KiBiz-Reform, muss man sie durch Dynamisierung mit 3 Prozent auf das Niveau des Kindergartenjahres 2020/2021 ohne Reform bringen. In die novellierte Kindpauschale wird nach dem Gesetzentwurf die U3- und die Verfügungspauschale integriert. Insofern sind zur Herstellung der Vergleichbarkeit zwischen neuen und alten Kindpauschalen die U3- und die Verfügungspauschale nach geltendem Recht abzuziehen.