Vorstand
28.01.2026

Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, durch den vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes die Betreuungssicherheit insbesondere angesichts des sich verstärkenden Fachkräftemangels zu verbessern.
    Er nimmt zur Kenntnis, dass die im Eckpunktepapier zugesicherte Erhöhung des Landeszuschusses um 200 Millionen Euro pro Jahr nun doch dauerhaft erfolgen soll.
  2. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung zudem mutigere Schritte in der Entbürokratisierung. Insoweit ist der Gesetzesentwurf enttäuschend, da zu befürchten ist, dass er insgesamt eher zu einem Aufwuchs als zu einer Reduzierung der Bürokratie führen könnte. Konkret erwartet der Vorstand die Abschaffung des derzeit bestehenden Verwendungsnachweisverfahrens zugunsten einer anlassbezogenen, stichprobenartigen Kontrolle.
  3. Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der geplanten Änderungen erwartet der Vorstand eine Darlegung der Berechnungsgrundlagen. Dies gilt auch für die aktualisierte Berechnung des Belastungsausgleichs für die elternbeitragsfreien Kindergartenjahre. Die vorgesehen Ausweitung der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder ist konnexitätsrelevant und muss entsprechend berücksichtigt werden.
  4. Nach wie vor sind die Kommunen Ausfallbürgen für die fortgesetzt bestehende Unterfinanzierung im System der Kindertagesbetreuung. Angesichts weiter steigender finanzieller Belastungen und Risiken der Kommunen bei der Sicherstellung der Kinderta- gesbetreuung besteht der Vorstand darauf, dass die Landesregierung unverzüglich ihre Zusage einlöst, sich mit den Kommunen über weitere Reformschritte mit dem Ziel einer finanziellen Entlastung der Kommunen zu beraten. Neben den Trägeranteilen stehen da- bei insbesondere die Themen Finanzierung der Miete und der Kindertagespflege im Fokus.