Digitale Bildung
16.02.2026

Digitale Geräte für Lehrer: Das Land ist in der Pflicht

Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)

Viele digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen sind inzwischen älter und teilweise nicht mehr funktionsfähig. Bei der digitalen Ausstattung von Lehrkräften ist das Land in der Pflicht. Dazu sagte Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der WAZ:

  • Porträtbild von Christian Schuchardt

"In Zeiten digitaler Bildung gehören digitale Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer einfach zur notwendigen Arbeitsausstattung.

Wenn Schülerinnen und Schüler immer digitaler lernen sollen, müssen selbstverständlich auch die Lehrkräfte entsprechend ausgestattet sein. Für diese Ausstattung ist eindeutig das Land zuständig.

Verschiedene Kommunen haben vor allem in der Corona-Zeit ad hoc digitale Geräte für Lehrkräfte angeschafft. Das war aber eine freiwillige Leistung in einer besonderen Situation, in der digitaler Unterricht während der Lockdowns von einem Tag auf den anderen funktionieren musste.

Die Städte selbst können angesichts der katastrophalen Finanzsituation der kommunalen Haushalte die Digitalisierung an Schulen nicht allein stemmen.

Und im Fall der digitalen Geräte für Lehrkräfte ist ohnehin das Land in der Pflicht.

Es ist gut, dass der Digitalpakt 2.0 von Bund und Ländern für Schulen jetzt steht und auch in NRW auf den Weg gebracht wird. Wenn digitale Bildung der neue Standard ist, muss sie auch dauerhaft finanziert sein. Förderprogramme wie der Digitalpakt sind gut, sie laufen aber irgendwann wieder aus." Schuchardt weiter:

"Wir müssen nach dem Digitalpakt 2.0 dahin kommen, dass wir endlich eine Regelfinanzierung für die digitale Ausstattung an Schulen bekommen. Denn einmal angeschaffte Geräte müssen auch administriert, gewartet, mit Software versehen und irgendwann auch neu angeschafft werden."

Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf www.waz.de