Altschulden
28.03.2018

Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW

Im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zur Lösung der Altschuldenproblematik haben die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, in denen die Grundzüge einer Lösung der Altschuldenproblematik aus kommunaler Sicht umrissen werden.

Die Stellungnahme behandelt die folgenden Eckpunkte einer Positionierung:

  • Eine Altschuldenlösung in Nordrhein-Westfalen muss die Kredite zur Liquiditätssicherung in den Blick nehmen. Diesen Verbindlichkeiten steht kein kommunales Vermögen gegenüber – sie sind das Ergebnis struktureller Defizite bei der Kommunalfinanzierung in den vergangenen Jahrzehnten.
     
  • Die hohen Schuldenstände der z.T. nur kurzfristig zinsgesicherten Kassenkredite gefährden mittel- und langfristig die Stabilität der kommunalen Haushalte. Das Land muss jetzt die günstige Marktsituation nutzen und die Kommunen gegenüber dem Risiko steigender Zinssätze absichern.
     
  • Die beste Zinssicherung ist der Schuldenabbau. Es gilt, einen Weg aufzuzeigen, wie die Kassen-kreditbestände wieder auf ein Maß reduziert werden können, das ihrem eigentlichen Zweck entspricht. Die Rückführung der Kredite muss im Vordergrund einer Altschuldenlösung stehen.
     
  • Ergänzend können Finanzierungsinstrumente angeboten werden, die das Zinsrisiko über die Laufzeit des Programms begrenzen und den Kommunen den Zugang zur günstigen Refinanzierung garantieren.
     
  • Zinssicherung und Tilgung sind durch das Land und die teilnehmenden Kommunen zu finanzieren. Eine Mitfinanzierung der kommunalen Familie, zum Beispiel durch Vorwegabzüge im GFG, ist auszuschließen ("Keine Vergemeinschaftung der Schulden.").
     
  • Die Dimension des Hilfsprogramms muss dem Problem gerecht werden. Nur bei einer ausreichenden Finanzierung aus Landesmitteln können die betroffenen Kommunen genug eigene Mittel bereitstellen, damit die Schulden in einem überschaubaren Zeitraum abgebaut werden.
     
  • Ohne Beteiligung des Bundes kann es keine tragfähige Lösung geben. Die Integration möglicher Bundeshilfen zum Schuldenabbau muss bei der Landes-Altschuldenhilfe mitgedacht werden. Konkrete Entlastungsmaßnahmen bei den kommunalen Soziallasten, zum Beispiel durch eine Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II, können ebenfalls zur erfolgreichen Umsetzung beitragen.
     
  • Alle Kommunen sind auch durch investive Schulden und einen erheblichen Investitionsrückstau belastet. Einnahmemöglichkeiten bei Grund- und Gewerbesteuer sind teils bis an die Belastungsgrenze ausgereizt. Die Konsolidierungs- und Tilgungspfade eines Altschuldenprogramms dürfen dies nicht außer Acht lassen. Nordrhein-Westfalen darf die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit seiner Kommunen nicht kaputtsparen.