Vorstand
Gemeindefinanzierungsgesetz 2026
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Die kommunalen Haushalte befinden sich einer tiefen Krise, die eine Neuordnung der vertikalen Finanzbeziehung zum Land notwendig macht. Der Vorstand fordert als Sofortmaßnahme eine dauerhafte Anhebung des Verbundsatzes um fünf Prozentpunkte auf 28 Prozent im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2026.
- Der Vorstand begrüßt, dass sich das Land frühzeitig und fachkundig mit den Folgen der Grundsteuerreform auf die Steuerkraftermittlung auseinandergesetzt hat. Die Empfehlungen des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln sollten im GFG 2026 aufgegriffen werden.
- Der Vorstand befürchtet, dass die Umstellung auf eine mehrjährige Gewerbesteuerkraftermittlung mit einem Verlust an Aktualität und Absicherung einhergeht. Der verzögerte Ausgleich von Einnahmeverlusten kann die Abwärtsbewegung betroffener Städte und Gemeinden strukturell verschlechtern. Bei einer Umstellung der Steuerkraftermittlung sind Verzerrungen aus Doppelzählungen zu vermeiden.
- Der Vorstand spricht sich gegen die Aufnahme neuer Sonderbedarfe oder fachspezifischer Förderung aus GFG-Mitteln aus.