NRW-Städte brauchen 78 Prozent vom Sondervermögen
"Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Länder und Kommunen stand noch ein Mindestanteil von 60 Prozent, den die Länder an die Kommunen weiterreichen müssen. Aus dem Entwurf, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, ist dieser Mindestanteil auf Betreiben einiger Länder gestrichen worden. Das macht uns große Sorgen. Denn jetzt besteht die Gefahr, dass deutlich weniger als 60 Prozent der Mittel für Infrastruktur aus dem Sondervermögen bei den Kommunen ankommen.
Das wäre gerade für NRW fatal.
Die Kommunen tragen und finanzieren den weit überwiegenden Teil der Infrastruktur im Land. Unsere Forderung an die Landesregierung ist klar: Auch, wenn der Mindestanteil aus dem Bundesgesetz gestrichen werden sollte, müssen die NRW-Kommunen gerecht behandelt werden. Das Land muss mindestens 78 Prozent der Bundesmittel an uns weiterleiten.
Das entspricht dem kommunalen Anteil an den nordrhein-westfälischen Investitionsausgaben der vergangenen fünf Jahre. Diese Regelung wäre nur logisch: Wir können ja für künftige Investitionen nicht einen geringeren Anteil bekommen als wir in der Vergangenheit ohnehin schon investiert haben. Und das war auch die Rechengrundlage, die der Bund vorgesehen hatte.
Außerdem muss das Geld schnell und unkompliziert bei uns ankommen. Wir brauchen schlanke Verfahren: Berichts- und Nachweispflichten der Kommunen für die Verwendung der Mittel müssen sich wirklich auf ein Mindestmaß beschränken."
Hintergrund:
Aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes sind 100 Milliarde Euro für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen. Im Bundeskabinett war diese Woche das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), das die Verteilung der 100 Milliarden Euro auf die Länder regelt. Ein Mindestanteil für die Kommunen ist im Kabinettsentwurf – entgegen eines ursprünglichen Entwurfs – nicht mehr vorgesehen.