Vorstand
Sondervermögen Infrastruktur
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der investive Nachholbedarf in den nordrhein-westfälischen Städten ist enorm. Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes kann dazu beitragen, die kommunale Infrastruktur in NRW zukunftssicher aufzustellen. Dafür kommt es auch auf eine gute und kommunalfreundliche Ausgestaltung im Land an.
- Im endgültigen Kabinettentwurf ist die 60 Prozent Mindestquote für Kommunen nicht mehr enthalten. Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar und birgt die Gefahr, dass sogar weniger als 60 Prozent der Mittel bei den Kommunen ankommen. Eine solche Mindestquote ist unverzichtbar. Die Kommunen tragen den weit überwiegenden Anteil der Infrastruktur im Land. Der Vorstand fordert vom Land die Weiterleitung von 78 Prozent der Bundesmittel an die Kommunen. Dies entspricht dem kommunalen Anteil an den nordrhein-westfälischen Investitionsausgaben der vergangenen fünf Jahre.
- Aufgrund der kommunalen Finanzkrise werden die kommunalen Investitionen absehbar einbrechen. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, auf eine formale Zusätzlichkeitsregel zu verzichten. Dies darf für die Landesregierung kein Anlass sein, um im Gegenzug zu den zusätzlichen Bundesmittel die bisherigen Landesmittel für kommunale Investitionen zu reduzieren.
- Der Vorstand erwartet, dass die Landesregierung die Umsetzung des LuKIFG frühzeitig mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmt. Durch ein Ausführungsgesetz ist ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Das LuKIFG muss zügig und bürokratiearm wirken. Wir brauchen schlanke Umsetzungsstrukturen: Berichts- und Nachweispflichten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
- Die Mittel sind pauschal und nach transparenten Verteilungskriterien an die Kommunen weiterzureichen. Die Finanzschwäche der Städte und Gemeinden ist dabei zu berücksichtigen.