Onlinezugangsgesetzes (OZG)
27.11.2019

Umsetzung durch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Eckpunkte des Städtetages NRW für eine erfolgreiche Implementierung des Gesetzes

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verstehen sich als treibende Kräfte im OZG-Umsetzungsprozess. Sie sind bei der Mehrzahl der zu digitalisierenden Prozesse betroffen, verfügen über einen großen Erfahrungsschatz von erfolgreichen kommunalen Digitalisierungsprojekten und sind bereit, diese in den OZG-Umsetzungsprozess im Land einzubringen. Dazu bieten sie dem Land ihre umfassende Mitarbeit, auch über die IT-Dienstleister der Kommunen, die sich im "KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister" zusammengeschlossen haben, an.

Gleichzeitig erwarten sie, dass bei der OZG-Umsetzung im Land den kommunalen Interessen Rechnung getragen wird. Dies beinhaltet, dass die kommunalen OZG-Umsetzungsstrategien, die in den Gebietskörperschaften bereits verfolgt werden, berücksichtigt werden. Hierzu zählt insbesondere auch die Umsetzung des OZG im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung für den Verwaltungsvollzug und der kommunalen Selbstverwaltung.

Die kommunalen Stellen, die die strategischen Entscheidungen treffen (Stabsstellen, CDO, Ansprechperson OZG oder ähnliches), müssen neben den kommunalen Spitzenverbänden eng in die Planungen einer OZG-Umsetzungsstrategie im Land eingebunden werden.

Das Land NRW trägt dem Umsetzungswillen Rechnung, in dem es die im Organisatorischen Konzept zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in NRW beschriebenen Strukturen umsetzt. Die kommunalen Spitzenverbände sind an der Koordinierung des OZG-Umsetzungsprozesses be-teiligt. Dem vom Land geförderten Kompetenzzentrum Digitalisierung (CC Digitalisierung – CCD) des KDN obliegt die Aufgabe, Bindeglied in die Kommunen zu sein und eine von den Kommunen getragene OZG-Umsetzungsstrategie umzusetzen.

In dem unten zum Download bereitstehenden Papier stellen die Städte in Nordrhein-Westfalen in 15 Punkten ihre Prämissen für die Implementierung des OZG dar.