Papier
15.06.2023

Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung

Papier der Arbeitsgemeinschaft kommunale Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen

Eine vollständige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2022 nicht gelungen. Hierfür wäre seitens des Landes und des Bundes die Klärung offener organisatorischer, technischer und finanzieller Fragen notwendig gewesen, um den Städten Planungssicherheit und Werkzeuge bei der Einführung von Online-Diensten zu geben.

Die Städte in NRW haben seit Beginn der OZG-Umsetzung im Jahr 2017 auf die Gelingensbedingungen des Gesetzes hingewiesen. Die zentralen Gelingensbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des OZG und die mittel- und langfristigen Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Verwaltungsdigitalisierung in NRW sind in beigefügtem Papier der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen zusammengestellt.