Straßenbaubeitragsrecht
20.11.2020

Abschaffung der Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW

Das Straßenbaubeitragsrecht ist in den vergangenen Wochen und Monaten zunehmend in den Fokus der Kommunal- und Landespolitik gerückt.

Das Straßenbaubeitragsrecht ist in den vergangenen Wochen und Monaten zunehmend in den Fokus der Kommunal- und Landespolitik gerückt. Verschiedene Initiativen fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und nennen als Grund im Wesentlichen die hohe Einmalbelastung für Grundstückseigentümer, die in den vergangenen Jahren aufgrund des deutlichen Anstiegs der Baukosten noch einmal zugenommen hat.

Die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben sich daher intensiv mit den Initiativen der Fraktionen im Landtag NRW zur Abschaffung bzw. für eine Reform des Straßenausbaubeitragsrechts befasst und sich entschieden gegen eine Abschaffung der Ausbaubeiträge ausgesprochen. Abgelehnt werden auch Überlegungen, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in das Ermessen der einzelnen Kommunen zu stellen.

Die kommunalen Spitzenverbände sind der Auffassung, dass sich das System des Straßenbaubeitragsrechts in seiner gegenwärtigen Form grundsätzlich etabliert und bewährt hat. Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die von den Ausbaumaßnahmen einen Vorteil haben, sollen in angemessenem Umfang zur Finanzierung beitragen. Gegen eine gänzliche Abschaffung des Rechtssystems spricht darüber hinaus, dass das Land kaum die Gegenfinanzierung der ausfallenden Anliegerbeiträge 1:1 übernehmen würde und könnte. Es ist daher zu befürchten, dass die Städte und Gemeinden im Falle einer Abschaffung die Kosten nicht vollständig vom Land erstattet bekommen würden. Die Beitragserhebung in das Ermessen der Kommunen zu stellen, ist ebenfalls keine tragfähige Lösung. Eine solche Regelung würde dazu führen, dass finanzstarke Kommunen darauf verzichten könnten, finanzschwache dagegen gezwungen wären, die Beiträge zu erheben. Eine massive Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger im Land wäre die Folge.
 
Die kommunalen Spitzenverbände sehen allerdings auch, dass Anlieger in Einzelfällen durch die Beitragserhebung finanziell überfordert sein können. Sie haben die Landesregierung daher gebeten, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden das bestehende System des Ausbaubeitragsrechts auf Modernisierungs- und Flexibilisierungspotential hin zu überprüfen.

Anbei übersenden wir Ihnen den Beschluss des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 21.11.2018, den Beschluss des Vorstands des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2019  sowie die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 11.01.2019 zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4115, "Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen".

Zuletzt hinzugefügt (20.11.2020) wurden:

  • Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 7. Oktober 2020 zur Novelle des Straßenausbaubeitragsrechts NRW - Konnexitätsrelevanz
     
  • aktualisierte FAQ-Liste zur Reform des Straßenausbaubeitragsrechts