Vorstand
SPNV in NRW – Gesetzesänderung zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand sieht im Gesetzentwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen Nachbesserungsbedarf. Die bereits geäußerten kredit- und haftungsrechtlichen Bedenken bleiben bestehen, bis eine entsprechende Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung erfolgt.
- Der Vorstand begrüßt die geplante Dynamisierung der ÖPNV-Pauschale und der neu eingeführten Verbundpauschale. Die geplante Erhöhung der ÖPNV-Pauschale kompensiert jedoch allenfalls die allgemeine Inflationsrate seit der letzten Erhöhung. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die ÖPNV-Pauschale zusätzlich um den fehlenden Betrag im Umfang der bisher weitergeleiteten Mittel aus der SPNV-Pauschale für Zwecke des ÖSPV zu erhöhen.
- Der Vorstand weist die Landesregierung auf mögliche, aber noch unbekannte Transformationskosten hin. Die Auswirkungen der geplanten Strukturreform auf bestehende Verkehrsverträge und Kreditverträge müssen in einer unabhängigen Risikoanalyse abschließend evaluiert und ihre fiskalische Verträglichkeit testiert werden. Dies ist entscheidend, um die Frage zu beantworten, ob die Reform keine unabsehbaren finanziellen Risiken nach sich zieht.