Stellungnahme
25.11.2020

Diskussionsentwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Auf Basis der mit Rundschreiben S 7414 vom 9. November 2020 erbetenen Stellungnahmen, welche uns zahlreich erreicht haben, konnten wir zusammen mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund die beigefügte Stellungnahme erstellen und an das BMWi und das BMVI geben.

Nach EU-Vorgaben müsste das Gesetz bis Ende des Jahres verabschiedet sein. Davon ist aktuell nicht mehr auszugehen. Geplant ist vielmehr, einen Referentenentwurf am 16. Dezember 2020 ins Kabinett zu geben. Die parlamentarische Befassung soll dann Anfang 2021 erfolgen. Vor der Kabinettsbefassung müssen aber noch einige Streitpunkte zwischen den Ressorts behoben werden. Dies betrifft insbesondere das Thema Vertragslaufzeiten (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), die Vergabe des freiwerdenden 450 MHz Frequenzbandes und die Abschaffung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen im Miet- und Pachtrecht (beide Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat). Bei diesen Punkten müssen sich die zuständigen Ministerien noch mit den beiden federführenden Ministerien einigen. Wir werden Sie über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren.

Unser besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Städten, die sich trotz der kurzen Frist die Zeit genommen und den umfangreichen Entwurf mit ihrem Fachwissen ausgewertet haben. Die Rückmeldungen waren für unsere Positionsfindung und die Erarbeitung der Stellungnahme überaus hilfreich.