Vorstand
Sicherheit von Veranstaltungen
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand betont erneut, dass die Städte keine originären Zuständigkeiten im Bereich der Abwehr von Terroranschlägen haben. Der Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen im öffentlichen Raum ist eine staatliche Aufgabe. Die Verhütung von Straftaten fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Ungeachtet dessen haben die Städte in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Polizei und Veranstaltern umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen zum Schutz der Bevölkerung umgesetzt und damit maßgeblich zur Sicherheit dieser Veranstaltungen beigetragen.
- Die zunehmenden Anforderungen an Sicherheitskonzepte, nicht zuletzt aufgrund der Empfehlungen der Polizei, führten jedoch zu erheblichen organisatorischen und insbesondere finanziellen Belastungen für Kommunen und Veranstalter. Mit Blick auf die aktuelle polizeiliche Erlasslage des Innenministeriums besteht dringender Klärungsbedarf, wie künftig die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Städten und Veranstaltern mit Blick auf die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen vor terroristischen Anschlägen ausgestaltet werden soll.
- Der Vorstand erwartet vom Land Nordrhein-Westfalen einen zeitnahen, verbindlichen Dialog, um die rechtlichen Fragen zu klären und die bewährte Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Veranstaltungssicherheit fortzuentwickeln. Dabei muss sichergestellt werden, dass zusätzliche Anforderungen an den Schutz vor terroristischen Anschlägen nicht einseitig zulasten der Städte und Veranstalter gehen.