Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände
Im Vorfeld der Sachverständigenanhörung zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2027 am 5. November 2026 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame, fachübergreifende Stellungnahme gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen abgegeben (Anlage).
Katastrophale Haushaltskrise der Kommunen
In den finanzpolitischen Vorbemerkungen wird die katastrophale Haushaltslage der nordrhein-westfälischen Kommunen nachdrücklich beschrieben. Vom Land werden dringend Soforthilfen eingefordert – etwa in Form einer weiteren Erhöhung des GFG-Verbundsatzes.
Eine nachhaltige Reform der Kommunalfinanzen erfordert Beiträge von Bund, Ländern und Kommunen, wobei die Länder neben ihrem Einsatz für eine stärkere Entlastung durch den Bund auch mit eigenen Haushaltsmitteln ihrer Verantwortung für eine angemessene kommunale Finanzausstattung gerecht werden müssen. Entlastungen können neben höheren Zuweisungen auch durch den Abbau von Standards, die Verlagerung von Aufgaben oder die Zentralisierung von Strukturen erreicht werden.
Verschlechterung in der Gesamtbetrachtung zum Landeshaushalt
Hervorgehoben wird, dass der Anteil der Kommunalzuweisungen am Gesamthaushalt 2027 im Vergleich zum Vorjahr um knapp einen Prozentpunkt auf 34,6 Prozent absinkt. Die konsumtiven Zuweisungen verringern sich um 42 Millionen Euro zum Vorjahr auch in absoluten Beträgen.
Eine Steigerung von 207 Millionen Euro zeigt sich zwar bei den investiven Zuweisungen. Dabei entfällt aber allein auf die Weiterleitung der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaschutz" des Bundes an die Kommunen ein Betrag von 300 Millionen Euro. Klammert man diese zusätzlichen Bundesmittel aus, sinken auch die investiven Zuweisungen an die Städte, Kreise und Gemeinden.
Fachpolitische Bewertung
Neben der grundsätzlichen kommunalfinanzpolitischen Bewertung bietet die Stellungnahme auch einen vertieften fachpolitischen Blick in die kommunalrelevanten Haushaltspositionen der Einzelpläne des Landeshaushalts.