Vorstand
Gemeindefinanzierungsgesetz 2027
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand begrüßt, dass das Land erstmals seit mehr als 50 Jahren den Verbundsatz als zentrale Stellschraube für die kommunale Finanzausstattung anhebt. Das Land hat grundsätzlich erkannt, dass es strukturelle Maßnahmen braucht, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Die Anhebung des Verbundsatzes von 23 auf 23,5 Prozent ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Finanzsituation der Städte, Kreise und Gemeinden. Dieser reicht jedoch nicht aus; er verhindert lediglich einen andernfalls drohenden Rückgang der Finanzausgleichsmasse.
- Trotz dieser erstmaligen Anhebung des Verbundsatzes seit Jahrzehnten erkennt der Vorstand, dass sich die positivere Entwicklung des Landeshaushaltes und die defizitäre Situation der Kommunalhaushalte in den vergangenen Jahren stark auseinanderentwickeln. Die Richtigkeit der kommunalen Forderung auf eine Wiederherstellung eines anteiligen Verbundsatzes von 28,5 Prozent und damit des Niveaus der 1980er Jahre wird damit bestätigt. Der Vorstand warnt weiterhin vor dem endgültigen Verlust kommunaler Handlungsfähigkeit, wenn es keine Lösung für die flächendeckend katastrophale Haushaltslage in den Städten, Kreisen und Gemeinden sowie den Landschaftsverbänden gibt.
- Die Dramatik der Situation wird exemplarisch durch die Entwicklung der Landschaftsumlagen. Der Anstieg von 750 Millionen Euro für beide Landschaftsverbände belastet stärker als die Entlastung durch die zusätzlichen Mittel aus der Verbundsatzerhöhung von 275 Millionen Euro. Eine verbesserte allgemeine Finanzausstattung durch weitere Erhöhungen des Verbundsatzes ist daher dringend notwendig. Auch bestätigt der Vorstand seine Erwartung aus Januar 2026 an die Landesregierung, sich an den Kosten der Eingliederungshilfe angemessen zu beteiligen, um den konkreten Druck auf die Landschaftsumlagen zu reduzieren.
- Der Vorstand nimmt die gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu den Eckpunkten für das GFG 2027 zur Kenntnis.