Vorstand
28.01.2026

Sozialstaatsreform

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand sieht in unserem demokratischen Sozialstaat das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts und Zusammenlebens. Er sichert Vertrauen in Gerechtigkeit und Verlässlichkeit. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, ihn zukunftsfähig zu gestalten: tragfähig, wirksam und offen für Transformation. Bürgerorientierung, Wirkungsorientierung, faire Finanzierung und Digitalisierung sind dabei die entscheidenden Hebel.
  2. Der Vorstand stellt fest, dass sich die Städte in einer beispiellos herausfordernden Finanzsituation befinden. Ihre nicht steuerbaren Ausgaben entwickeln sich weit dynamischer als die Einnahmen. Haupttreiber sind Sozial- und Personalausgaben. Insbesondere die Steigerungen der Ausgaben für die Eingliederungshilfe sowie die Kinder- und Jugendhilfe können durch die Städte nicht mehr finanziert werden.
  3. Der Vorstand ist enttäuscht darüber, dass der Auftrag der Kommission zur Reform des Sozialstaats zu eng gefasst wurde. Weder die Eingliederungs- noch die Kinder- und Jugendhilfe waren Gegenstand der Beratung dieser Kommission. Auch die Arbeitsgruppe der Bundesregierung "Zukunftspakt Pflege" beinhaltet keine Vorschläge, die geeignet sind, die steigende Kostenlast in der Hilfe zur Pflege absehbar zu dämpfen.
  4. Deshalb erwartet der Vorstand von der Landesregierung, sich an den Kosten der Eingliederungshilfe finanziell zu beteiligen und den Landesanteil an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe signifikant zu erhöhen.
  5. Darüber hinaus erwartet der Vorstand, dass die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Landesregierungen auf den Bund einwirkt, dass endlich Reformen im Bereich Sozialleistungsgesetze angepackt werden, die den Verwaltungsaufwand und die Ausgabenverpflichtungen der Kommunen deutlich reduzieren. Hierzu gehören eine radikale Standardisierungs- und Entbürokratisierungsoffensive als Schlüssel für Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz bei den sozialen Leistungen.
  6. Der Vorstand begrüßt die konkreten Vorschläge der Kommission der Sozialstaatsreform und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Entbürokratisierung des Sozialleistungsrechts und fordert den Bund auf, schnellstmöglich die gesetzlichen Regelungen entsprechend abzuändern.