Gemeindefinanzierungsgesetz
18.11.2025

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist enttäuschend – Land muss jetzt trotzdem handeln

Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Gemeindefinanzierungsgesetz

Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat heute in Münster eine Verfassungsbeschwerde von acht kreisfreien Städten gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2022, 2023 und 2024 zurückgewiesen. Immerhin sind zwei der sieben Richter der Argumentation der Städte gefolgt. Das Land hatte im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 bei seinen Zuweisungen an die Kommunen erstmals zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten unterschieden – zum finanziellen Nachteil der kreisfreien Städte. Zur jetzt ergangenen Entscheidung sagt Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW:

  • Porträtbild von Christian Schuchardt

"Wir sind natürlich enttäuscht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Wir halten die Argumentation des Landes immer noch für falsch, dass höhere Hebesätze per se für eine größere Finanzstärke sprechen."

Schuchardt weiter: "Das war die Begründung der Landesregierung dafür, den kreisfreien Städten weniger Mittel zuzuweisen als den kreisangehörigen Städten.

Die kreisfreien Städte sind aber nur deshalb zu höheren Hebesätzen gezwungen, weil sie mit besonders stark steigenden Ausgaben, vor allem im Sozialbereich, zu kämpfen haben. Die Hebesätze sind vor allem deshalb höher als andernorts, weil die Städte ihre Ausgaben decken müssen.

Das Gericht hat die Regelung im Gemeindefinanzierungsgesetz nun leider nicht beanstandet. Dass die Regelung aus Sicht des Gerichts rechtlich in Ordnung ist, heißt aber noch nicht, dass sie auch gerecht ist. Die Landesregierung muss jetzt trotzdem handeln – vor allem angesichts der prekären Haushaltssituation vieler Städte und besonders der kreisfreien Städte:

  • Land und Kommunen müssen jetzt zunächst die Argumentation des Gerichts gründlich nachvollziehen, bevor Veränderungen am Finanzausgleich vorgenommen werden. Dafür müssen wir die schriftlichen Urteilsgründe auswerten und in das Ausgleichssystem einordnen.
  • Wir müssen jetzt die kommunale Finanzausstattung in Gänze in den Blick nehmen: Alle Kommunen in NRW haben mit einer katastrophalen Haushaltssituation zu kämpfen. Das Wichtigste ist jetzt, dass grundsätzlich mehr Geld bei den Kommunen ankommt und nicht einfach nur die bisher bereitgestellten Mittel anders verteilt werden.
  • Die Landesregierung muss deshalb die Kommunen langfristig und dauerhaft finanziell deutlich besser ausstatten. Das Land muss die Zuweisungen im Gemeindefinanzausgleich für alle Kommunen erhöhen und den Verbundsatz endlich wieder anheben auf mindestens 28 Prozent. Das ist längst überfällig."

Hintergrund

Das Land hatte im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 (GFG 2022) bei seinen Zuweisungen an die Kommunen erstmals zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten unterschieden – zum finanziellen Nachteil der kreisfreien Städte. Das Argument des Landes: Kreisfreie Städte hätten höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer und seien deshalb offensichtlich steuerstärker. Deshalb sollten sie nun geringere Zuweisungen erhalten als die kreisangehörigen. Die Folge waren geringere Einnahmen für die kreisfreien Städte in NRW von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt sind den kreisfreien Städten in NRW so bereits für die Jahre 2022 bis 2025 mehr als 536 Millionen Euro entgangen.

Aus Sicht des Städtetages NRW ist die Begründung des Landes für die unterschiedlichen Zuweisungen an kreisfreie und kreisangehörige Städte weiterhin falsch. Es ist zwar richtig, dass viele größere (kreisfreie) Städte in den Jahren vor dem GFG 2022 ihre Hebesätze angehoben haben. Diese höheren Hebesätze sprechen aber mitnichten per se für eine bessere finanzielle Situation von kreisfreien Städten. Im Gegenteil: Kreisfreie Städte hatten schon damals mit besonders stark steigenden Ausgaben (z. B. Sozialkosten) zu kämpfen. Hebesätze sind vor allem deshalb angehoben worden, weil die Städte dazu gezwungen waren, um ihre Ausgaben decken zu können. Es gab teilweise sogar Vorgaben der Kommunalaufsicht für besonders verschuldete Kommunen, ihre Hebesätze zu erhöhen. Höhere Hebesätze sprechen also keinesfalls per se für eine höhere Steuerkraft.