"Mittel müssen dahin fließen, wo sie gebraucht werden"
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Thomas Berberich
"Die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur müssen dahin fließen, wo sie gebraucht werden. Deshalb ist der Verteilungsschlüssel so entscheidend. Die Fläche einer Kommune ist dafür nicht unbedingt der maßgebliche Faktor.
In Ballungsräumen, in denen viele Menschen leben, ballt sich eben auch die soziale Infrastruktur wie Kitas, Schulen, aber auch der ÖPNV, und damit der Investitionsstau.
Die NRW-Kommunen blicken auf einen enormen Investitionsrückstand von mehr als 50 Milliarden Euro. Besonders groß ist der Nachholbedarf in den Städten, die in den vergangenen Jahrzehnten aus Finanznot von der Substanz leben mussten. Deswegen hatte der Bund auch zurecht vorgesehen, dass der besondere Bedarf finanzschwacher Kommunen bei der Verteilung berücksichtigt werden soll.
Wenn die Mittel im Wesentlichen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) verteilt werden, wäre das eine gute Option. Denn im GFG werden die Finanzstärke einer Kommune und viele weitere Aspekte bereits berücksichtigt, wie soziale Aufgaben oder auch die Fläche.
Ebenso wichtig wie die Frage der Verteilung ist aber auch die Frage, wieviel die Kommunen vom Land aus dem Sondervermögen bekommen. Eine konkrete Zahl hat die Landesregierung noch nicht genannt. Wir bleiben dabei: Das Land muss mindestens 78 Prozent der Bundesmittel an uns weiterleiten. Das entspricht dem kommunalen Anteil an den nordrhein-westfälischen Investitionsausgaben der vergangenen fünf Jahre."
Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf www.waz.de