Stellungnahme
02.06.2020

Einzelhandelserlass NRW

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat eine Stellungnahme zur Novellierung des Einzelhandeslerlass NRW abgegeben.

Der Steuerung und Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Bauleitplanung sowie im bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Einzelhandelserlass NRW leistet einen Beitrag dazu, Einzelhandelsvorhaben rechtssicher zu planen bzw. zuzulassen.

Der derzeitige Erlass stammt aus dem Jahr 2008 und ist aufgrund der seither fortgeschrittenen Entwicklungen (neuere Rechtsprechung, neuer LEP NRW) novellierungsbedürftig. Das MHKBG und das MWIDE NRW haben daher einen Entwurf für einen novellierten Einzelhandelserlass erarbeitet und eine Verbände- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in diesem Verfahren die beiliegende Stellungnahme abgegeben.