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Vorstand 09.06.2026

Faires-Wohnen-Gesetz NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen

  1. Der Vorstand begrüßt den Entwurf des Faires-Wohnen-Gesetzes (FWoG-E), insbesondere die darin vorgesehenen Stärkung kommunaler Instrumente zum Vorgehen gegen verwahrloste Wohnungen und Gebäude. Dies gilt auch für die Verkürzung des genehmigungsfreien Zeitraums für Kurzzeitvermietungen (u. a. "AirBnB-Wohnungen") auf 56 Nächte als auch die Abschaffung des "Studierendenprivilegs". Die vorgesehenen, erweiterten Eingriffs- und Handlungsmöglichkeiten der Städte stellen eine sachgerechte Weiterentwicklung des bisherigen Rechtsrahmens dar. 
     
  2. Der Städtetag NRW weist darauf hin, dass beim FWoG-E noch viele Klärungs- und Nachsteuerungsbedarfe im Detail bestehen. Für einen rechtssicheren und praktikablen Vollzug sind klare Zuständigkeitsregelungen, belastbare Finanzierungsmechanismen und vollzugstaugliche Nachweisregelungen erforderlich. Notwendig ist u. a. eine schnellstmögliche Anpassung und Erweiterung des Praxisleitfadens zur Anwendung des FWoG vor Ort. Insgesamt ergeben sich erhebliche Abstimmungsbedarfe für die Umsetzung der neuen Regelungen, sowohl innerhalb der kommunalen Verwaltungen als auch behördenübergreifend.
     
  3. Der Vorstand sorgt sich, dass bei Bürgerinnen und Bürgern mit dem FWoG Erwartungen geweckt werden, die in der Praxis kaum umsetzbar sind. Geplante Regelungen wie das "Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken" oder ein Gütesiegel "Faire Unterkunft" klingen gut, werfen aber zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung und Nachweisführung auf. 
     
  4. Wir gehen zudem von hohen, zusätzlichen personellen bzw. finanziellen Ressourcen auf kommunaler Seite im Zusammenhang mit der Umsetzung des FWoG-E NRW aus. Dies gilt insbesondere für die Registrierungs- und Meldepflicht für Unterkünfte, bei Anwendung der Treuhandverwaltung oder der "Enteignung aus zwingenden Gründen".