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  • Mitgliederversammlung 2022

    01.06.2022 Artikel
    "Lebenswertes Zuhause. Die Städte in NRW": Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 1./2. Juni 2022 in Essen
  • Virtuelles Kommunalfestival NRW 2022

  • Dokumentation

    Geschäftsbericht 2022

    25.05.2022
    Die Ausgabe dokumentiert die Schwerpunkte der Arbeit des Städtetages Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2020 und 2021.
  • Schutz und Sicherheit im öffentlichen Dienst

    Kommunale Spitzenverbände kooperieren im Netzwerk #sicherimDienst

    25.05.2022 Pressemitteilung
    Gemeinsame Erklärung der kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW
  • Hartz IV-Leistungen für Ukrainer

    "Große bürokratische Hürde beseitigt"

    25.05.2022 Statement
    Helmut Dedy, Geschäftsführer Städtetag NRW, gegenüber der Rheinischen Post
  • Berechnung von Abwassergebühren

    "Städte können Gebühren noch nicht auf Änderungsbedarf überprüfen"

    23.05.2022 Statement
    Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zum Urteil des OVG Münster zur Berechnung von Abwassergebühren
  • Städtetag NRW

    Virtuelles Kommunalfestival NRW 2022

    23.05.2022 Artikel
    zur Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  • Programmheft

    Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen

    20.05.2022
    Programm zur Mitgliederversammlung am 1. und 2. Juni 2022 in Essen
  • Anpassungsmaßnahmen

    Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW

    20.05.2022 Artikel
    Informationen zur Klimaanpassungsstrategie auf Bundesebene, den Beschlüssen der UMK zur Klimaanpassung sowie über das Angebot der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW enthalten.
  • Zukunftsfeste Städte nur mit soliden Finanzen

    Zukunft wird in Städten gemacht. Die aktuellen Herausforderungen und großen Zukunftsaufgaben lassen sich nur bewältigen, wenn das Fundament stimmt. Die Städte brauchen solide Finanzen. Das Land ist in der Pflicht, für eine strukturell auskömmliche Finanzierung zu sorgen.

    Es braucht eine deutliche Verbesserung der Finanzausstattung durch eine Erhöhung des Verbundsatzes. Der kommunale Finanzausgleich ist so zu korrigieren, dass besondere Belastungen der Städte angemessen berücksichtigt werden. Auf die Rückzahlung kreditierter Mittel im Finanzausgleich ist zu verzichten.

    Das Konnexitätsprinzip muss ernst genommen und sinnvoll angewendet werden. Die bestehenden Regelungen sollten dabei einer Prüfung unterzogen werden, Schutzlücken sind zu schließen.

    Die Städte fordern die längst überfällige Altschuldenlösung. Wir erwarten eine Ablösung der kommunalen Liquiditätsschulden in Verbindung mit einem abgesicherten dauerhaften Haushaltsausgleich. Die neue Landesregierung darf sich nicht hinter dem Bund verstecken, sondern muss schnell eigene Konzepte entwickeln und Mittel bereitstellen.

    Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Städte. Die Grundsteuerreform muss deshalb zügig und wohnkostenneutral in der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden. Sollten Verschiebungen zu Lasten der Wohngrundstücke entstehen, muss das Land korrigierend eingreifen.
  • Kultur stärken

    Nordrhein-Westfalen verfügt über eine einzigartige und vielfältige Kulturlandschaft, die große Transformationsprozesse bewältigen muss. Vor allem die breite Teilhabe aller an Kultur muss dabei im Mittelpunkt stehen. Die neue Landesregierung ist aufgefordert, die interkulturelle Arbeit in den Städten nachhaltig zu unterstützen und die Soziokultur zu fördern. Zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur muss der Landesanteil an der Kulturförderung weiter schrittweise erhöht werden.
  • Lebensqualität im Alter sichern

    Um allen Menschen ein Altern in Würde bei guter Lebensqualität zu ermöglichen, muss die lokale Infrastruktur für ein selbstbestimmtes Leben gesichert werden. Bei der Gestaltung der Sozialräume kommt den Städten eine Schlüsselrolle zu. Neben Instrumenten der Bedarfserhebung sind Möglichkeiten einer effektiven Planung und Steuerung nötig, um Quartiere so auszugestalten, dass ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Würde im Alter und bei Pflegebedürftigkeit gewährleistet ist. Angesichts der Vielzahl von Akteuren im Bereich der pflegerischen Versorgung und Beratung ist eine kommunale Koordination und Planung unerlässlich. Die Planungs- und Koordinierungsaufgabe ist mit ausreichenden finanziellen Ressourcen zu hinterlegen.
  • Wohnen ist Grundbedürfnis

    Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Durch die vielen Geflüchteten aus der Ukraine wird sich der Zustand weiter verschärfen. Die Anwendung der erweiterten Mieterschutzregeln aus dem Bundesrecht für NRW sollten übernommen und die Gebietskulisse der Mieterschutzverordnung aktualisiert werden. Qualifizierte Mietspiegel helfen, den Bezug zu angemessenen Mieten zu wahren. Das Land sollte die Städte fördern, die Mietspiegelreform des Bundes auch in NRW zügig umzusetzen.

    Die Wohnraumförderung des Landes ist mit schwierigen Rahmenbedingungen konfrontiert: Steigende Baukosten und Bodenpreise, fehlende Flächen und unzureichende Akzeptanz treffen auf Anforderungen an Klimaschutz, leistbare Mieten und innovative Projekte. Das mündet in immer mehr öffentlichen Mitteln für immer weniger geförderte Wohnungen. Zukünftig wird sich das Land noch mehr dem Wohnungsbestand und innovativen Förderkonzepten zuwenden müssen. Denn hier liegen die größten Potenziale für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums, verträgliche Mieten, Beiträge zu mehr Klimaschutz und selbstgenutztes Eigentum.
  • Gute Bildung für gute Startchancen

    Das Kinderbildungsgesetz muss dringend überarbeitet werden. Notwendig ist eine dauerhafte Refinanzierung von Verwaltungs- und Betreuungshelferinnen und -helfern. Die pädagogischen Fachkräfte müssen entlastet werden, um sich vorrangig pädagogischen Aufgaben der frühkindlichen Bildung widmen zu können. Die Trägeranteile gehören abgeschafft, die meisten Kindergartenträger können diese nicht mehr stemmen. Das Land muss die ausfallenden Finanzierungsanteile vollständig kompensieren und damit die Kommunen aus der Pflicht nehmen. Auch die Elternbeiträge sollten durch das Land übernommen werden.

    Ganztägige Bildung von Grundschulkindern ist sowohl bildungs- und entwicklungsbezogen für die Kinder als auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein gesellschaftspolitisch sinnvolles Ziel. Das Land ist aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in NRW zu konkretisieren und zeitnah eine Ausbildungsoffensive zu starten. Der Rechtsanspruch muss landesrechtlich per Gesetz umgesetzt, die Finanzierung vollumfänglich und dauerhaft durch das Land sichergestellt werden.

    Angesichts der veränderten Anforderungen an die Schulen erweist sich das bestehende Schulfinanzierungssystem bereits seit langem als nicht mehr tragfähig. Ziel muss es daher sein, in der kommenden Legislaturperiode zwischen Land und Kommunen einen ganzheitlichen Ansatz für eine Schulfinanzierung zu erarbeiten, die den Anforderungen an die Schulen insbesondere in den zentralen Bereichen Ganztag und Digitalisierung Rechnung trägt und die Kosten hierfür dauerhaft gerecht verteilt.
  • Gleichstellung realisieren

    Auch im Jahr 2022 ist die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter weit entfernt. Es muss eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie aufgelegt werden, um das Ziel der Gleichstellung zu realisieren. Die Perspektive von Frauen muss stärker in der Stadtplanung berücksichtigt werden. Beispielhaft sollten geschlechtsspezifische Mobilitätsmuster bei Mobilitätskonzepten Berücksichtigung finden. Gleichstellungsfragen müssen in Digitalisierungsprozessen als Querschnitt verankert werden.

    Frauen sind in der Politik, auch in der Kommunalpolitik, immer noch stark unterrepräsentiert. Der Anteil von Frauen, vor allem in Leitungspositionen, muss dringend erhöht werden. Es braucht in der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung die Geschlechterperspektive. Strukturelle Benachteiligung muss beseitigt werden. Empowerment sollte durch gezielte Förderung ermöglicht werden.
  • Städte leben Vielfalt

    Der eingeschlagene Kurs in der Migrations- und Integrationspolitik muss konsequent fortgesetzt werden: Integrationswillige Ausländerinnen und Ausländern, insbesondere Langzeitgeduldete, müssen gefördert werden. Gleichzeitig braucht es konsequentes Handeln in Bezug auf Gefährder, Straftäter, Integrationsverweigerer und Personen ohne Bleibeperspektive. Für einen effektiven Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen müssen Rückführungen zentral durch das Land durchgeführt werden. Die Fachkräfteeinwanderung über eine zentrale Behörde gilt es weiterzuverfolgen.

    Die Städte haben für Zugewanderte aus Süd-Ost-Europa eine Vielzahl bedarfsgerechter Hilfemaßnahmen erfolgreich erprobt. Die Projekte haben allerdings eine begrenzte Reichweite. Es werden etablierte Regelstrukturen benötigt. Die Bildung und Integration von
    Kindern und Jugendlichen ist dabei besonders in den Blick zu nehmen und zu unterstützen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den in NRW begonnen Prozess zur Erarbeitung
    einer ressortübergreifende Gesamtstrategie unter Einbeziehung praktischer Erfahrung und Kenntnisse der örtlichen Ebene wieder aufzunehmen.

    Die Flüchtlingsfinanzierung muss reformiert werden. Die im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelte Pauschale sollte differenzierter ausgestaltet werden und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Damit ließen sich die Unterschiede zwischen den Städten
    besser abbilden.
  • Städte für Menschen

    Städte wandeln sich. Die Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren müssen neu gedacht und weiterentwickelt werden. Diesen Prozess müssen Bund und Länder unterstützen. Hierzu sollte das Land die Innenstadtförderung langfristiger anlegen und die Städte in die Lage versetzen, wo erforderlich, bodenpolitisch und immobilienwirtschaftlich handlungsfähiger zu werden und Impulse zu setzen. Die vorliegenden Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung und die guten Erfahrungen zum Beispiel aus dem Sofortprogramm Innenstädte und Zentren sollten auf die Städtebauförderung übertragen werden. Die Förderung von projektbezogenem Personal, die Einführung eines integrierten Fördermittelmanagements und der Abbau von bürokratischen Hemmnissen müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.

    Eine lebenswerte Innenstadt zeichnet sich durch hohe Aufenthalts- und Lebensqualität aus. Sie zeichnet sich durch hohe Qualität und Ästhetik der gebauten Umwelt aus. Die Novellierungen der Bauordnung NRW ohne den Erlass notwendiger Begleitvorschriften haben zu mangelnder Rechtssicherheit geführt. Die Neuregelungen müssen ausgehend von Praxiserfahrungen angepasst und Auslegungsfragen geklärt werden.
  • Für eine moderne und handlungsfähige Verwaltung sorgen

    Für eine moderne Kommunalverwaltung müssen die internen Verwaltungsabläufe modernisiert und die Angebote digitaler Verwaltungsleistungen ausgebaut werden. Dafür muss die kommunale Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auskömmlich finanziert sein. Außerdem muss die dauerhafte kommunale Nachnutzung von Online-Services ebenso sichergestellt werden wie eine enge Einbindung der Städte in das IT-Sicherheitskonzept des Landes. Gelingen wird dies mit einer gut aufgestellten, innovativen kommunalen IT-Landschaft. Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Es muss deshalb fortgeführt und ausgebaut werden.

    Im öffentlichen Dienst treten in den nächsten zehn Jahren rund ein Drittel der Beschäftigten in den Ruhestand. Gleichzeitig stehen weniger junge Nachwuchskräfte zur Verfügung. Dies führt zu einem spürbaren Fachkräftemangel, insbesondere bei IT-Fachkräften und technischen Beschäftigten. Umso wichtiger ist es, die Vorteile des öffentlichen Dienstes herauszustellen und ihn attraktiver und flexibler zu gestalten. Dies gilt auch für das öffentliche Dienstrecht. Zudem müssen die Ausbildungs- und Studienkapazitäten bedarfsgerecht erhöht werden.
  • Digitale Transformation gestalten

    Auf dem Weg zur Smart City braucht es Unterstützung. Es müssen nachhaltige Strukturen, sowohl infrastrukturell als auch organisatorisch geschaffen werden. Förderprogramme sollten Kooperationen sowie den Transfer von Lösungen in den Fokus rücken. Eine offene technische Standardisierung sollte stringent verfolgt werden.

    Das Fundament zukunftsfähiger Städte ist digitale Infrastruktur. Die Landesregierung muss den Glasfaser- und 5G-Ausbau weiter forcieren. Neben der Fortführung der Förderung von Breitband- und Mobilfunkkoordinatoren und eines vereinfachten Zugangs zu Förderung sollte eine Strategie für den Ausbau in grauen Flecken entwickelt werden. Insbesondere die Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau muss verbessert und der Druck auf die Mobilfunknetzbetreiber für eine bessere Netzabdeckungen erhöht werden.
  • Nachhaltige Mobilität in Stadt und Region

    Nordrhein-Westfalen muss Klimaschutzziele auch im Bereich der Mobilität deutlich stärker verfolgen. Der Mobilitätsschwerpunkt muss von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Investitionen in die Mobilitätswende dürfen nicht nur in Abhängigkeit von den bereitgestellten Bundesmitteln erfolgen. Die Anstrengungen der Städte in NRW zum Ausbau zukunftsgerichteter, klimaneutraler und kundenorientierter Mobilität brauchen verlässliche Rahmenbedingungen.

    Statt einer Fülle einzelner Förderprogramme muss das Land eine stetige, übersichtliche und integrierte Finanzierungsstruktur anbieten. Dadurch würde für alle Beteiligten Transparenz bezüglich des Umfangs der Mittel und Planungssicherheit für die Verkehrsinfrastruktur in NRW geschaffen werden. Es müssen mehr Projekte mit weniger administrativem Personalaufwand auf den Weg gebracht werden Ein stabil finanzierter öffentlicher Nahverkehr muss das Rückgrat der Mobilitätsstruktur vor Ort sein. Alle Zusagen aus dem Corona-Rettungsschirm müssen eingehalten werden. Der Aktionsplan zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz muss zügig konkrete Wirkungen vor Ort entfalten. Das Land hat ein ehrgeiziges Ziel zur Veränderung des Modal Split ausgerufen. Es braucht ein enges Miteinander von Land und Städten, um die Mobilität in NRW gemeinsam nachhaltig zu verändern.
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln

Tel: 0221 3771-0
Fax 0221 3771-128
E-Mail: post@staedtetag-nrw.de

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