Altschuldenlösung
23.12.2025

Kommunale Altschuldenhilfe des Landes hilft den betroffenen Städten – Bundesbeteiligung muss folgen

Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zur Altschuldenhilfe

Der Städtetag NRW begrüßt die Altschuldenentlastung des Landes und die konkrete Hilfe für die betroffenen Städte. Zu den heute übermittelten Bewilligungsbescheiden an die Städte sagte Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetages NRW:

  • Porträtbild von Christian Schuchardt

"Es ist gut, dass das Land nun endlich seiner Verantwortung nachkommt und eine spürbare Teilentschuldung umsetzt. Darauf haben die Städte lange gewartet."

Schuchardt weiter: "Mit den heute vom Land übermittelten Bewilligungsbescheiden erfahren die Städte, welcher Betrag ihnen zum Altschuldenabbau abgenommen wird.

Das geplante Entlastungsmodell ist aus Sicht des Städtetages NRW fair: Es wahrt eine ausgewogene Balance aus notwendiger Spitzenentlastung für alle Städte mit Kassenkrediten über 1600 Euro pro Einwohner und erzielt dennoch eine angemessene Breitenwirkung durch die Übernahme von mindestens 41,1 Prozent der Altschulden in allen Kommunen.

Wir erwarten jetzt, dass auch der Bund ebenfalls einen konkreten Beitrag zur Altschuldenentlastung leistet und endlich seinen Teil der Altschuldenlösung unter Dach und Fach bringt. Eine solche Bundesbeteiligung muss zudem vollständig vom Land an die Kommunen weitergeleitet werden – zusätzlich zu der vom Land vorgesehenen Teilentschuldung.

Wie notwendig die Altschuldenhilfe ist, zeigt ein Blick auf die dramatische Haushaltssituation der Kommunen. Fast keine Stadt oder Gemeinde konnte für dieses Jahr noch einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die Städte sind weiterhin chronisch unterfinanziert. Deshalb muss neben der Altschuldenentlastung zwingend auch die Finanzausstattung der nordrhein-westfälischen Kommunen verbessert werden, damit nicht gleich wieder neue Kassenkredite aufgenommen werden müssen."

Hintergrund

Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz übernimmt das Land nun 8,9 Milliarden Euro Altschulden der Kommunen. Das ist – wie zugesagt – die Hälfte der übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Entschuldungsstichtag 31.12.2023. Als übermäßig gelten alle Verbindlichkeiten größer als 100 Euro je Einwohner. Die Spitzenentlastung greift also ab einer Schwelle von 100 + 1500 Euro je Einwohner. Darüber hinaus gehende Verbindlichkeiten übernimmt das Land.

Die flächendeckenden Haushaltsdefizite konterkarieren die Altschuldenhilfe. Seit dem Stichtag 31.12.2023 sind die Liquiditätsschulden der NRW-Kommunen bereits wieder um 6,3 Milliarden Euro auf insgesamt 27,2 Milliarden Euro angestiegen. (IT.NRW, Tabelle 71517-40i zum dritten Quartal 2025)