Reform der Grundsteuer
10.01.2024

Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anheben

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Westdeutschen Zeitung

Die Finanzämter und die Städte arbeiten derzeit an der Umsetzung des neuen Grundsteuermodells, damit ab 2025 die neuen Grundsteuerbescheide für alle Grundstücke ausgegeben werden können. Zu den Berechnungen und Auswirkungen der Grundsteuer-Reform sagte Städtetags-Geschäftsführer Helmut Dedy gegenüber der Westdeutschen Zeitung (WZ):

"Für die Städte ist klar: Es muss vermieden werden, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommt und womöglich Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke."

Dedy sagte weiter:

"Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Die Städte brauchen die Grundsteuer, um Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine zu finanzieren. Die rund 4 Milliarden Euro aus der Grundsteuer in NRW sind entscheidend, damit das Zusammenleben in unseren Städten funktioniert.

Die Städte in NRW setzen sich dafür ein, dass vermieden wird, dass es durch die Reform zu einer Lastenverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken kommt und Wohngrundstücke stärker belastet werden als Geschäftsgrundstücke.

Das zeigen bereits vorliegende Grundstückbewertungen in einigen Städten. Das Land hat das Instrument in der Hand, dies zu verhindern. Mit eigenen Landesmesszahlen kann und sollte das Land hier schnell tätig werden."

Dedy forderte:

"Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anhebt und so diese systematischen Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümer verhindert.“

Zum WZ-Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy