Digiales Lehren und Lernen
11.08.2020

"Chance für Digitalisierung in den Schulen nutzen"

Pit Clausen, Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen und Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld, zur Digitalisierung von Schulen anlässlich WDR-Umfrage

"Spätestens seit Corona wissen wir alle, wie wichtig die Digitalisierung der Schulen ist. Wir haben gemerkt, dass es einen erheblichen Nachholbedarf gibt. Bund und Land stellen jetzt Gelder dafür zur Verfügung. Die Städte ergänzen das mit eigenen Mitteln. Wir müssen jetzt in NRW die Chance nutzen, die Digitalisierung in den Schulen voranzubringen. Und ich bin optimistisch. Es geht voran.

Mit dem Sofortprogramm digitale Endgeräte fließen von Bund, Land und Kommunen insgesamt 178 Millionen Euro. Damit können viele Kinder und Jugendliche mit Laptops und Tablets versorgt werden, deren Eltern keine Geräte finanzieren können. Dass das Land die Laptops und Tablets für die Lehrerinnen und Lehrer finanziert, ist ebenfalls hilfreich. Außerdem rufen die Kommunen zunehmend Mittel aus dem Digitalpakt für die Schulen ab. Die Umsetzung wird aber nicht von jetzt auf gleich gelingen: Aufgrund der großen Nachfrage in Deutschland wird es zu längeren Lieferzeiten für Geräte kommen. Und die Anschaffungen müssen unter Beachtung der Vergaberegeln erfolgen, was auch Zeit kostet.

Klar ist: Wir brauchen in NRW eine gemeinsame Strategie von Land und Kommunen für das digitale Lehren und Lernen in den Schulen. Bestimmte technische Standards müssen einheitlich sein. Deshalb ist das Land aufgefordert, jetzt schnell zu konkretisieren, welche technischen Anforderungen die Laptops für das Lehrpersonal erfüllen müssen. Das müssen die Städte bei der Bestellung der Geräte berücksichtigen. Zu den offenen Fragen gehört weiterhin, ob Laptops und Tablets für Schülerinnen und Schüler künftig genauso bereitgestellt und finanziert werden wie Schulbücher. Letztere werden übrigens bei bedürftigen Familien vom Jobcenter bezahlt. Sollte das im 21. Jahrhundert nicht auch für die digitalen Endgeräte gelten? Oder die Frage, ob das Land als Arbeitgeber der Lehrerinnen und Lehrer die Mittel für den Support und für Ersatzgeräte übernimmt, die diese für ihren Beruf nutzen. Und schließlich ist zu klären, welche Schülerinnen und Schüler als „bedürftig“ gelten. Denn das ist nach den Regelungen des Landes die Voraussetzung für die leihweise Ausstattung mit Laptop oder Tablet."