Flüchtlingskosten
21.03.2019

Städte lehnen Milliardenkürzungen bei Finanzierung der Flüchtlingskosten ab – Hinreichende und dauerhafte Lösung nötig

Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen appelliert an Bund und Länder

Die Städte in Nordrhein-Westfalen lehnen die vom Bund geplanten Milliardenkürzungen bei der Flüchtlingsfinanzierung ab. Der Städtetag NRW appelliert anlässlich der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin an Bund und Länder, sich auf eine verlässliche, hinreichende und auf Dauer angelegte Finanzierung für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ab 2020 zu verständigen.

Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern müssten außerdem die Aufwendungen für abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge berücksichtigt werden, die in den Städten leben.

Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, sagte nach einer Vorstandssitzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Hamm: "Der Bund will seine Mittel für die Flüchtlingsfinanzierung sehr stark kürzen. Das ist so auf keinen Fall vertretbar. Auch wenn die Zahl der neu ankommenden Asylbewerber sinkt, sind viele Menschen unterschiedlichster Herkunft mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen und Qualifikationen im Land. Damit ihre Integration vorankommt, brauchen wir noch lange finanzielle Unterstützung. Gleichzeitig wächst die Zahl der Geduldeten, derzeit sind das 180.000 Menschen bundesweit. Viele von ihnen müssen weiter versorgt werden. Da kann sich der Bund nicht einfach aus der Verantwortung schleichen. Vor Ort, wo die Menschen miteinander leben, entscheidet sich, wie schnell und wie gut die Integration gelingt. Die Städte erwarten vom Bund, dass er sich auch in Zukunft maßgeblich an den Kosten der Länder und Kommunen beteiligt. Und es ist wichtig, dass die Mittel dort ankommen, wo die Integrationsarbeit geleistet wird, also in den Kommunen. Dafür muss auch in Zukunft ein passender Weg gewählt werden."

Ende des Jahres laufen viele bestehende Regelungen zur Flüchtlingsfinanzierung durch den Bund aus. Das gilt vor allem für die 670-Euro-Pauschale für Asylbewerber im Verfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge. "Wir brauchen eine kluge Folgeregelung für die Flüchtlings-finanzierung, mit der Bund und Länder dauerhaft Verantwortung übernehmen. Aus Sicht der Städte muss ein Element von mehreren weiterhin die Übernahme der Kosten der Unterkunft für anerkannte Flüchtlinge durch den Bund sein. Dieses Instrument hat sich bewährt. Damit werden die Kommunen in diesem Bereich zielgenau in dem Maße entlastet, wie sie mit Ausgaben belastet sind. Diese Mittel allein werden aber nicht ausreichen, vor allem für die Integration sind weiterhin erhebliche Summen nötig", so Hunsteger-Petermann.