Vorstand
08.10.2025

Eckpunktepapier zur Reform des KiBiz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand erkennt an, dass das Land angesichts der demografischen Herausforderungen mit Blick auf die Geburtenentwicklung sowie des Arbeitsmarktes nunmehr eine erste Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) angeht. Hierbei ist sicherzustellen, dass sich die Qualität der frühkindlichen Bildung für die Kinder, die Sicherheit in der Betreuung für die Eltern sowie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten wieder verbessern. Die im Eckpunktepapier des Weiteren vorgesehenen finanziellen Verbesserungen sind allerdings nicht ansatzweise ausreichend, um die kommunalen Haushalte im Bereich der Kindertagesbetreuung signifikant zu entlasten. Die kommunalen Haushalte in NRW sowie die der freien Träger und Kirchen bleiben durch die Kostenexplosion in der Kindertagesbetreuung auf Jahre defizitär. Dies betrifft in besonderem Maße den Bauunterhalt und die investive Seite.
     
  2. Deshalb setzt der Vorstand für eine Zustimmung und Unterzeichnung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur Reform des KiBiz voraus, dass die Kindpauschalen durch die Transformationskostenfinanzierung unverzüglich, spätestens zum 1. August 2026 um 200 Millionen Euro erhöht werden.
     
  3. Der Vorstand erachtet es als dringend geboten, den Mietkostendeckel für angemietete Kita-Räume zu erhöhen und zu dynamisieren sowie einen Mindestpersonalstandard für die Randbetreuungszeiten festzulegen und die Qualifikation von Tagespflegepersonen zum Einsatz in den Kindertagesstätten aufzunehmen.
     
  4. Der Vorstand erwartet von der Landesregierung, wie in Aussicht gestellt, dass kurzfristig Gespräche aufgenommen werden mit dem Ziel, in einem zweiten Reformschritt die haushalterische Belastung strukturell grundsätzlich zu reformieren und damit deutlich zu senken.