Vorstand
08.11.2023

Aufnahme von Geflüchteten

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, brauchen Schutz und Zuflucht. Die Städte in NRW stehen zu ihrer humanitären Verantwortung, die Geflüchteten aufzunehmen und bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Der Vorstand sieht jedoch mit Sorge, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Akzeptanz für die Aufnahme von Geflüchteten auch in NRW schwinden. Immer mehr Menschen fürchten, dass die Zahl der Geflüchteten zu hoch ist und nicht mehr bewältigt werden kann. Der Vorstand erwartet angesichts des wachsenden Problemdrucks stärkere konkrete Unterstützung von Bund und Land bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen.
     
  2. Der Vorstand begrüßt ausdrücklich, dass das Land den auf NRW fallenden Anteil der für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellten Bundesmittel von insgesamt 3,75 Mrd. Euro (808 Mio. Euro NRW) noch in diesem Jahr vollständig an die Kommunen weiterzuleiten wird. Er sieht den Verteilungsschlüssel innerhalb des kreisangehörigen Raums nicht als eine Vorfestlegung für eine zukünftige Mittelverteilung. Der Vorstand hält es weiterhin für erforderlich, schnellstmöglich mit einer großen Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Finanzierungssicherheit für die Zukunft zu schaffen. Neben einer deutlichen Erhöhung der FlüAG-Pauschale ist auch die Übernahme von Vorhaltekosten notwendig. Weitere Finanzierungslücken wie die nicht vom Jobcenter übernommenen Unterbringungskosten für Geflüchtete im SGB II-Bezug, der kommunale Anteil an den Kosten der Unterkunft nach SGB II (KdU) sowie Gesundheits- und Pflegekosten müssen den Kommunen erstattet werden.
     
  3. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zügig entsprechend der geschlossenen Vereinbarung, um mindestens 3.000 zusätzliche Plätze auszubauen. Er bekräftig seine Forderung an die Landesregierung die Landeskapazitäten auf mindestens 70.000 Plätze auszubauen. Er erwartet von der Landesregierung zudem weitere Anstrengungen für einen Ausbau der Landeskapazitäten. Der Vorstand bekräftigt die Bereitschaft der Städte, die Standort-Akquise aktiv zu unterstützen.
     
  4. Der Vorstand lehnt eine Arbeitspflicht für Asylbewerberinnen und -bewerber ab. Viel wichtiger ist es, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber leichter eine Arbeit aufnehmen können. Er fordert Bund und Land auf, die finanzielle Ausstattung von Arbeitsagenturen und Jobcentern so zu verbessern, dass jedem Geflüchteten eine geeignete Maßnahme zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt angeboten werden kann.
     
  5. Der Vorstand lehnt eine über die derzeitige Rechtslage hinausgehende Pflicht der Kommunen ab, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorrangig als Sachleistungen auszugeben. Dies erzeugt einen unzumutbaren Mehraufwand in der Verwaltung.
     
  6. Der Vorstand begrüßt den Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 7. November 2023, künftig die Bundesbeteiligung an den fluchtbedingten Kosten über eine Pro-Kopf-Pauschale automatisch anzupassen. Allerdings ist die Höhe der Pauschale von 7.500 Euro nicht ausreichend, um die von Bund und Land zu tragenden Kosten zu decken. Der Vorstand begrüßt es, dass die Landesregierung plant, die zusätzlichen Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten und erhebliche eigene Mittel zusätzlich zu aktivieren. Die Verabredung zwischen Bund und Ländern, Asylverfahren zu beschleunigen und Migrations- und Rückführungsabkommen auszuweiten bewertet der Vorstand positiv. Bund und Länder sind allerdings weiter gefordert, schnell wirksame Instrumente zur Steuerung der aktuellen Zuwanderung nach Deutschland einzuführen.