Vorstand
29.03.2023

Steuerlicher Querverbund im Bäderbereich

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass der steuerliche Querverbund für die Finanzierung kommunaler Bäderbetriebe weiterhin unverzichtbar ist.
  2. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die klimagerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Bäder-Querverbunds auf Bundesebene voranzutreiben.