Vorstand
01.06.2022

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in NRW

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, zur Umsetzung des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen die wesentlichen organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen im Schulgesetz zu regeln.
     
  2. Ganztagsbetreuung ist im Sinne einer Ganztagsbildung und -förderung zu gestalten. Deshalb sollte sie als Erweiterung der durch das Land unmittelbar zu verantwortenden inneren Schulangelegenheit angesehen werden. Die organisatorische und personelle Verantwortung muss unmittelbar beim Land liegen. Bei der Ausgestaltung ist sicherzustellen, dass die Jugendhilfe, Vereine sowie weitere Akteure der Bildung in die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung vor Ort strukturell und inhaltlich eingebunden werden. Dies gilt insbesondere bei der Entwicklung von Standards.
     
  3. Der Vorstand erwartet, dass Ganztagsschule im Regelfall in der Form des rhythmisierten Ganztags ausgestaltet wird. Die bisherigen Strukturen von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag sollen aufgebrochen werden. Ziel ist die Gestaltung eines ganzheitlichen Lernprozesses der Schülerinnen und Schüler, der schulische und außerschulische Bildungsangebote umfasst.
     
  4. Der Vorstand erwartet, dass das Land die zukünftige Nachfrage und die daraus folgenden personellen Bedarfe möglichst präzise und kleinräumlich erfasst und zeitnah eine Ausbildungsoffensive startet.
     
  5. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs bedarf es baulicher Erweiterungen von Schulräumen. Diese müssen jetzt begonnen werden, sonst wird der Rechtsanspruch im Jahr 2026 nicht erfüllt werden können. Daher benötigen die Kommunen schnellstmöglich und unbürokratisch Investitionsfördermittel des Landes und des Bundes. Der Vorstand fordert das Land auf, kurzfristig zu erklären, dass entsprechende Baumaßnahmen förderunschädlich vorzeitig begonnen werden können und die Erstattung der aufgewendeten Mittel garantiert wird.