Vorstand
10.02.2021

Aktuelle Lage bei Corona-Schutzimpfungen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Städten, der niedergelassenen Ärzteschaft und der kassenärztlichen Vereinigungen sowie den sonstigen an der Inbetriebnahme der Impfzentren Beteiligen, die durch ihren enormen Einsatz dazu beigetragen haben, dass alle kommunalen Impfzentren pünktlich einsatzbereit waren.
     
  2. Land und Bund müssen nun alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine ausreichende Versorgung mit Impfstoff für eine rasche Durchimpfung der Bevölkerung zeitnah sicherzustellen. Der Vorstand erwartet, dass die Landesregierung die Städte in angemessener zeitlicher Abfolge fortlaufend über die Entwicklung informiert.
     
  3. Die teilweise unterbrochene Lieferung des Impfstoffs für Krankenhäuser und Pflegeheime ist unverzüglich nach Eintreffen weiterer Impfdosen durch das Land wieder aufzunehmen.
     
  4. Der Vorstand betont die Notwendigkeit einer klaren und ehrlichen Kommunikationsstrategie von Bund und Land, um die Bevölkerung und betroffene Institutionen auf mögliche, durch die anfängliche Knappheit des Impfstoffs resultierende Probleme bei der Impfung vorzubereiten. Die Menschen müssen durch gemeinsames und möglichst gleichgerichtetes Agieren aller Beteiligten auf Bundes- und Landesebene ausreichend auf Wartezeiten bei der Terminvergabe und gegebenenfalls kurzfristig erfolgende Änderungen vorbereitet sein.
     
  5. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die bereits mehrfach zugesagte Rechtssicherheit dadurch herzustellen, dass unverzüglich durch Bundes- oder Landesrecht eine feinere und rechtssichere Differenzierung der Gruppen prioritär zu impfenden Personen vorgenommen wird. Zur Sicherung der Einheitlichkeit der Handhabung in NRW wird die Landesregierung aufgefordert, eine Landesstelle mit der Wahrnehmung der Aufgabe nach § 6 Abs. 6 ImpfVO zu beauftragen. Zumindest sind den Kommunen aber Richtlinien an die Hand zu geben, mit deren Hilfe sie eine Entscheidung über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf treffen können.
     
  6. Der Vorstand erwartet von Land und Bund, dass sie die Kosten des erforderlichen Transports immobiler Personen zu Impfzentren übernehmen.