09
Feb
2026
INTERKOMMUNALES.NRW

2. Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein- Westfalen

Bewerbungen sind bis zum 9. Februar 2026 möglich.
09
Feb
2026

Ort

Veranstaltungsform:
Wettbewerb

Ansprechpartner/in

INTERKOMMUNALES NRW

Mit Blick auf die zu erwartenden demografischen Veränderungen, sich stetig wandelnde technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen der Digitalisierung sind interkommunale Kooperationsprojekte als zentrale Bewältigungsstrategie der kommunalen Aufgabenerfüllung von wachsender Bedeutung. Die durch interkommunale Zusammenarbeit ermöglichten Handlungsspielräume eröffnen den Kommunen arbeitsteiliges Vorgehen. So sichern und erweitern sie ihre Angebote zum Erhalt oder Ausbau der kommunalen Infrastruktur und öffentlichen Daseinsvorsorge.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Beauftragten des Landes NRW für interkommunale Zusammenarbeit vielfältige Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit. Um besonders nachahmenswerte oder innovative Projekte in den Fokus der kommunalen Verwaltungen, aber auch der politischen Gremien zu rücken, wird der 2. Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen ausgerufen.

In den Kategorien

  • Sonderkategorie: Shared Service Center
  • Kommunale Pflichtaufgaben & Innere Verwaltung
  • Informationsaustausch & Vernetzung
  • Wirtschaftsförderung, Tourismus & Kultur
  • Umwelt, Planung & Infrastruktur
  • Krisenbewältigung

werden innovative Kooperationen gesucht. Die auf Langfristigkeit angelegten Projekte sollen auf alle Kommunen übertragbar sein, denen nachhaltiges und zukunftsorientiertes Handeln wichtig ist.

Pro Kategorie wird ein Preis in Höhe von 10.000 € verliehen. Den Wettbewerbsteilnehmer steht es frei, wie das Preisgeld aufgeteilt wird. Eine projektgebundene Verwendung wird nicht gefordert.

In der zusätzlichen Sonderkategorie Shared Service Centern sollen Projekte prämiert werden, die erfolgreich durch die Zentralisierung von Dienstleistungen Prozesse übernehmen oder Leistungen erbringen, die zur Erfüllung laufender Existenz- oder vorgelagerter Aufgaben der Beteiligten beitragen.

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