"Wir brauchen deutliche Verbesserungen bei Vorkaufsrechten"
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Thomas Berberich
"Die bisherige Unterstützung des Landes für die Städte beim Thema 'Schrottimmobilien' kann sich durchaus sehen lassen.
Das Modellvorhaben 'Problemimmobilien' in den Jahren 2017 bis 2022 mit seiner beispielhaften Projektförderung ist auch im bundesweiten Vergleich durchaus vorbildhaft. Das sollte ausgebaut und verstärkt werden mit Blick auf die kommunale Finanzkrise.
Denn zur Wahrheit gehört auch, dass die finanzielle Situation der NRW-Städte dramatisch ist. Das Land muss die Städte grundsätzlich deutlich besser finanziell ausstatten und etwas gegen die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen tun.
Damit die Städte noch besser gegen so genannte Schrottimmobilien vorgehen können, muss jetzt vor allem auch der Bund aktiv werden. Wir brauchen über das Baugesetzbuch deutliche Verbesserungen bei den Vorkaufsrechten der Kommunen.
So gibt es bisher bei so genannten Share Deals, bei denen nicht einzelne Grundstücke oder Gebäude, sondern Gesellschaftsanteile verbunden mit Immobilienbesitz verkauft wird, kein kommunales Vorkaufsrecht für die einzelne Immobilie. Das muss sich ändern." Schuchardt weiter:
"Auch bei Wohneigentum und bei Zwangsversteigerungen muss das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt werden. Und zusätzlich wäre ein kommunales Ankaufsrecht für Immobilien wichtig, wenn Eigentümer ihre Gebäude verwahrlosen lassen."
Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf rp-online.de