"Bund und Land sollten kommunale Angebote stärker mitfinanzieren"
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Thomas Berberich
"Bisher gab es praktisch keine rechtliche Handhabe, gegen die Missbrauch von Lachgas als Droge vorzugehen. Andere europäische Länder haben längst ein Lachgas-Verbot oder eine Altersgrenze.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag jetzt den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige verboten hat. Auch das Verbot von Online-Handel und Selbstbedienungs-Automaten mit Lachgas begrüßen wir – das wird den Lachgas-Konsum in den Städten hoffentlich deutlich reduzieren.
Sollte das Land wegen des Bundesgesetzes neue Kontrollpflichten auf die Kommunen übertragen, müssen diese vorher mit der kommunalen Ebene abgestimmt werden. Nur so lassen sich bürokratiearme Lösungen finden und unrealistische Erwartungen vermeiden. Dafür braucht es als Grundvoraussetzung ausreichend finanzielle Mittel." Schuchardt weiter:
"Der Lachgas-Trend macht außerdem deutlich, dass sich die Drogen- und Suchthilfe ständig weiterentwickeln muss. Bund und Land sollten die kommunalen Angebote stärker mitfinanzieren. Gerade mit Blick auf den Jugendschutz muss die Präventionsarbeit verstärkt werden."