Einzelhandelserlass NRW
14.01.2022

Städtetag NRW begrüßt Aktualisierung des Erlasses

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Rheinischen Post

"Der Wandel in den Innenstädten ist überall im Gange. Das wirkt sich auch ganz entscheidend auf den Handel aus. Deshalb ist es gut, dass das Land den Einzelhandelserlass NRW in aktueller Fassung vorlegt.

Der Erlass erläutert die baurechtlichen und landesplanerischen Vorgaben für Einzelhandelsbetriebe: Er unterstützt Städte bei Planung und Zulassung der Einzelhandelsangebote vor Ort , etwa um neue Geschäfte wie Supermärkte oder Fachmarktzentren anzusiedeln. Die Aktualisierung war wichtig, vor allem weil der steigende Online-Handel sich massiv auf den Vertrieb im stationären Handel auswirkt.

Der Einzelhandelserlass ist allerdings kein Allheilmittel, um die Innenstädte zu beleben. Das Ziel der Städte ist klar: Wir wollen attraktive Stadtzentren, neue und etablierte Nutzungen im bunten Mix, mehr Handwerk, mehr Wohnen. Von diesen Impulsen wird auch der Einzelhandel profitieren.

Zu diesem Zweck hat das Land ein eigenes Innenstadtprogramm aufgelegt. Hierbei schauen die Städte ganz genau, was vor Ort funktioniert und was nicht. Um die Schwerpunkte des Programms an den aktuellen Bedarf anzupassen, stehen wir mit dem zuständigen Bauministerium im Dialog.“

Lesen Sie hier den Bericht der Rheinischen Post mit Äußerungen von Helmut Dedy zum Einzelhandelserlass NRW.