Einreise-Regeln für Urlaubsrückkehrer
28.07.2021

"Corona-Infektionen dürfen nicht zum unerkannten Reisebegleiter werden"

Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ)

"Jetzt kommt es darauf an, einer vierten Corona-Welle im Herbst vorzubeugen. Dabei spielen die Menschen, die von einer Reise aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, eine wichtige Rolle. Corona-Infektionen dürfen nicht zum Reisebegleiter werden, der aus dem Urlaubsland unerkannt mit nach Hause kommt.

Nur wenn die Einreise-Regeln eingehalten werden, lassen sich mögliche Infektionen nach einer Reise erkennen und weitere Ansteckungen vermeiden.

Solange die Infektionszahlen niedrig bleiben, können die Gesundheits- und Ordnungsämter Quarantäne engmaschig kontrollieren. Dafür brauchen sie Angaben aus dem Einreiseportal des Bundes, in dem sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer melden müssen. Wer mit dem Auto aus einem Hochrisikogebiet zurückkehrt, muss sich dort ebenfalls registrieren. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden schnell Kontakt zu Rückkehrern aufnehmen, für die Dauer der Quarantäne halten und bei Bedarf auch kontrollieren. Es muss uns im Kampf gegen die Pandemie gelingen, die Zahl der Neuinfektionen niedrig zu halten."