Vorstand
30.01.2019

Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt das Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschlands durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern zu flankieren und so einen nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand zu sichern. Da dies allein nicht ausreichend sein wird, erwartet der Vorstand, dass die vom Bund angekündigte Fachkräftestrategie insbesondere mit Blick auf das inländische Fachkräftepotential zeitnah umgesetzt wird.
     
  2. Der Vorstand begrüßt, dass insbesondere die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten nach Maßgabe der Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes gefördert werden soll. Das Festhalten am Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung ist dabei selbstverständlich, um eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern. Der Vorstand bittet, die praktischen Auswirkungen der Vergabe von kurzfristigen Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche aufmerksam zu verfolgen, insbesondere ob nach erfolgloser Suche eine freiwillige Ausreise erfolgt.
     
  3. Dass die Entscheidung über die Hochzonung der ausländerrechtlichen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Ersteinreise von qualifizierten Fachkräften nunmehr in der Zuständigkeit der Länder liegt und nicht vom Bundesgesetzgeber vorgegeben wird, sieht der Vorstand als richtig an. Dies bietet die Möglichkeit, um im Dialog mit den Kommunen kluge und auf die Notwendigkeiten vor Ort angepasste organisatorische Strukturen zu schaffen. Das Land wird gebeten, möglichst zeitnah seine Vorstellungen zur organisatorischen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu formulieren, um in enger Abstimmung mit den Kommunen die ohnehin knappe Umsetzungsfrist von sieben Monaten nach Verkündung des Gesetzes nutzen zu können.
     
  4. Um die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angestrebte Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, ist der Bund gefordert, insbesondere für schnellere Verfahren bei der Visavergabe der Auslandsvertretungen zu sorgen.
     
  5. Der Vorstand begrüßt, dass die Regelung der Beschäftigungsduldung denjenigen geduldeten Menschen eine Perspektive gibt, die gut integriert sind und ihren Lebensunterhalt durch ihre Erwerbstätigkeit sichern.