Vorstand
03.12.2025

Umsetzung des LuKIFG in Nordrhein-Westfalen

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Städtetag begrüßt, dass mit dem LuKIFG 100 Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SIVK) an Länder und Kommunen über 12 Jahre verteilt werden. Der NRW-Anteil beträgt rund 21,1 Milliarden Euro. Die Landesregierung beabsichtigt, 60 Prozent (rund 12,7 Milliarden Euro) an die Kommunen weiterzugeben; 10 Milliarden Euro davon pauschal, 2,7 Milliarden Euro über neue oder aufgestockte Förderprogramme. Dies bleibt deutlich hinter dem 78-prozentigen Anteil der Kommunen an den Investitionen und der daraus resultierenden berechtigten Forderung des Städtetags NRW zurück.
     
  2. Der daraus konkretisierte NRW-Plan für gute Infrastruktur ist angesichts der schwindenden eigenen Investitionskraft der Städte eine Hilfestellung. Die geplanten Investitionshilfen werden dennoch nicht ausreichen, den in vergangenen Perioden entstandenen kommunalen Investitionsrückstand aufzuholen und die vielfältigen zusätzlichen Zukunftsaufgaben zu bewältigen. Trotz, im Vorfeld der Festlegungen mit Schwesterverbänden und Land – gerade im Vergleich mit anderen Bundesländern – erreichten Verbesserungen muss der Vorstand die an den NRW-Plan gestellten öffentlichen Erwartungen dämpfen: Mit dem Investitionspaket lassen sich zwar einige sinnvolle Investitionen auf kommunaler Ebene anschieben, ein Großteil des örtlichen Investitionsbedarfs bleibt davon jedoch unberührt.
     
  3. Der Vorstand stellt fest, dass der NRW-Plan die eigentliche Ursache kommunaler Finanznot unberührt lässt: Das strukturelle Finanzierungsdefizit aus der laufenden Aufgabenwahrnehmung kann nur durch eine grundsätzlich verbesserte Finanzausstattung und nicht durch Infrastrukturförderung gelöst werden.
     
  4. Der Vorstand stellt außerdem fest, dass der vom Land gewählte Verteilschlüssel die Finanzschwäche der Städte und Gemeinden nicht ausreichend berücksichtigt. Die besonders hohen Investitionsrückstände in Städten mit jahrzehntelanger Konsolidierungshistorie müssten stärker berücksichtigt werden. Das zugrunde liegende Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz des Bundes verlangt, dass die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden.
     
  5. Der Vorstand begrüßt, dass den Städten mit dem NRW-Infrastrukturgesetz einmalige Investitionsbudgets zur Verfügung gestellt werden, die flexibel über die gesamte Programmlaufzeit genutzt werden können. Im Idealfall verzichtet das Land auf die quotierten Zweckbindungen, um den Kommunen eine zielgerichtete Mittelverwendung nach eigenen Prioritäten zu ermöglichen.
     
  6. Der Vorstand erkennt an, dass das Land insgesamt eine bürokratiearme Umsetzung des Infrastrukturprogramms anstrebt. Neben aufwandsarmen digitalen Verfahren ist eine weitere Voraussetzung, dass den Kommunen keine stärkeren Nachweis- und Berichtspflichten auferlegt werden als die Länder gegenüber dem Bund erfüllen müssen. Auf die vorgesehenen Quartalsberichte sollte verzichtet werden.