Vorstand
03.12.2025

Pakt für Hochwasserschutz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Die Städte in Nordrhein-Westfalen sind immer häufiger von Hochwasser betroffen. Takt und Dimension von Hochwasserereignissen steigen spürbar an. Der Vorstand unterstreicht, dass der Hochwasserschutz eine zunehmende Bedeutung für die Städte in NRW hat. Er begrüßt, dass die Landesregierung mit einem Pakt für Hochwasserschutz präventive und schützende Maßnahmen ausbauen und beschleunigen will.
     
  2. Der Vorstand betont die Rolle der Kommunen im Hochwasserschutz. Das Vorhaben des Landes ist richtig, über Regionalpakte stärker auf Flüsse und Gewässer in ihrer Gesamtheit zu setzen und damit Hochwasserschutz von der Quelle zur Mündung zu konzipieren. Kommunale Zusammenschlüsse und interkommunale Kooperationen haben sich hier bewährt. Die Städte müssen weiterhin eigenständig über Zusammenschlüsse und Kooperationen entscheiden können.
     
  3. Der Vorstand stellt fest, dass Flächen für natürlichen und technischen Hochwasserschutz in zu geringem Maß vorhanden sind. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass das Land sein Vorkaufsrecht im Wasserhaushaltsgesetz wieder nutzen will. Der Vorstand bittet, Vorkaufsrechte in enger Abstimmung mit den Kommunen auszuüben.

    Hochwasserschutz ist kommunale Daseinsvorsorge. Für einen weitreichenden und klimaangepassten Hochwasserschutz in NRW ist eine auskömmliche finanzielle Unterstützung der Städte jedoch unabdingbar. Der Vorstand begrüßt, dass Infrastrukturinvestitionen aus dem Sondervermögen im Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz auch für den Hochwasserschutz genutzt werden können. Daneben fordert er die Landesregierung auf, den kommunalen Eigenanteil in der Förderrichtlinie Hochwasserschutz zu reduzieren.
  4. Der Vorstand betont die Bedeutung der Eigenvorsorge der Gebäudeeigentümer für einen gelingenden Hochwasserschutz. Dies sollte auch durch das Land stärker kommuniziert und betont werden. Die Vielzahl auch kleinerer Maßnahmen kann die Kosten für Schutzmaßnahmen in der Gesamtheit einerseits und Hochwasserschäden andererseits erheblich reduzieren. Der Vorstand regt an, ein niederschwelliges Förderangebot für Eigenmaßnahmen der Gebäudeeigentümer aufzulegen.
     
  5. Der Vorstand stimmt dem Pakt für Hochwasserschutz zu. Er erwartet von der Landesregierung, dass die Kommunen in die Umsetzung umfassend eingebunden werden.