Vorstand
Novelle der Bauordnung NRW – Einführung einer Genehmigungsfiktion
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand begrüßt die mit der Novelle der Bauordnung NRW angestrebten Vereinfachungen bei den technischen Baubestimmungen und die Einführung eines verbesserten Bestandsschutzes beim Um- und Ausbau bestehender Gebäude.
- Die Einführung einer Genehmigungsfiktion lehnt der Vorstand ab. Dadurch würde nicht nur die Verantwortung für die Einhaltung des materiellen Rechts, sondern auch für die Erstellung eines mangelfreien Bauantrags auf die Bauherrschaft übertragen. Die Genehmigungsfiktion bestätigt nicht die Rechtmäßigkeit des Vorhabens und wird zu vermehrtem bauordnungsbehördlichem Einschreiten führen.
- Baugenehmigungsverfahren lassen sich wirksam beschleunigen, indem sie vollständig digitalisiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass das Bauordnungsrecht einheitlich angewendet wird. Für beides muss das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) tätig werden. Der Vorstand bittet das zuständige Ministerium, den Flaschenhals bei der Digitalisierung zu beseitigen, die erforderliche Verwaltungsvorschrift zur Rechtsanwendung zu erlassen und die bewährten Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden wieder aufzunehmen.