Vorstand
Rückabwicklung Rechtskreiswechsel Ukrainer
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für einen unbürokratischen und transparenten erneuten Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine einzusetzen.
- Der Vorstand fordert, dass dieser erneute Rechtskreiswechsel ausschließlich für neueinreisende Geflüchtete ab Inkrafttreten des Gesetzes gilt. Erst für Einreisende ab dem Folgemonat würde dann der neue Anspruch auf Asylbewerberleistungen gelten.
- Aus Sicht des Vorstandes ist ein rückwirkendes Inkrafttreten für alle neueinreisenden Geflüchteten aus der Ukraine nicht umsetzbar. Es droht ein sehr hoher Verwaltungsaufwand bei den zuständigen Leistungsbehörden für die Rückabwicklung einerseits, aber auch rechtliche Risiken im Hinblick auf den Vertrauensschutz der Leistungsempfangenden andererseits.
- Der Vorstand setzt sich ausdrücklich dafür ein, das neueinreisende Geflüchtete aus der Ukraine die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik nutzen können.
- Der Vorstand wünscht, einfache und transparente Regelungen für entstehende Misch-Bedarfsgemeinschaften.
- Der Vorstand fordert trotz des erneuten Rechtskreiswechsels den Beibehalt des Arbeitsmarktzugangs und einer verwaltungsarmen Lösung beim Krankenversicherungsschutz.