Vorstand
02.07.2025

Rückabwicklung Rechtskreiswechsel Ukrainer

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für einen unbürokratischen und transparenten erneuten Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine einzusetzen.
     
  2. Der Vorstand fordert, dass dieser erneute Rechtskreiswechsel ausschließlich für neuein­reisende Geflüchtete ab Inkrafttreten des Gesetzes gilt. Erst für Einreisende ab dem Fol­gemonat würde dann der neue Anspruch auf Asylbewerberleistungen gelten.
     
  3. Aus Sicht des Vorstandes ist ein rückwirkendes Inkrafttreten für alle neueinreisenden Ge­flüchteten aus der Ukraine nicht umsetzbar. Es droht ein sehr hoher Verwaltungsauf­wand bei den zuständigen Leistungsbehörden für die Rückabwicklung einerseits, aber auch rechtliche Risiken im Hinblick auf den Vertrauensschutz der Leistungsempfangen­den andererseits.
     
  4. Der Vorstand setzt sich ausdrücklich dafür ein, das neueinreisende Geflüchtete aus der Ukraine die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik nutzen können.
     
  5. Der Vorstand wünscht, einfache und transparente Regelungen für entstehende Misch-Bedarfsgemeinschaften.
     
  6. Der Vorstand fordert trotz des erneuten Rechtskreiswechsels den Beibehalt des Arbeits­marktzugangs und einer verwaltungsarmen Lösung beim Krankenversicherungsschutz.