Vorstand
Flexibilisierung vergaberechtlicher Vorgaben des Landes
Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Das Vergaberecht ist notwendig, um kommunale Leistungen und Güter unter transparenten Bedingungen im Wettbewerb zu beschaffen. Zugleich ist es ein Schlüssel für mehr Bürokratieabbau. Das Vergaberecht muss spürbar vereinfacht, die Schwellenwerte für Direktvergaben und freihändige Vergaben müssen deutlich angehoben und Dokumentations- und Nachweispflichten reduziert werden. Der Vorstand begrüßt daher ausdrücklich, dass mit der Änderung der Gemeindeordnung die vergaberechtlichen Vorgaben des Landes für die nordrhein-westfälischen Kommunen erheblich flexibilisiert werden sollen.
- Die Städte müssen selbst entscheiden können, in welcher Form sie ihre Vergaberegeln künftig erlassen wollen. Die Vorgabe durch das Land, nur den Weg der Satzung zuzulassen, lehnt der Vorstand ab. Zudem sollte der neue Rechtsrahmen frühestens zum April 2026 in Kraft treten, um den Städten ausreichend Zeit für den Erlass eigener Vergaberegeln einzuräumen. Der Vorstand bittet das Land, dass die digitalen Plattformen und die e-Vergabe für die Städte weiterhin nutzbar bleiben und vom Land zur Verfügung gestellt werden.
- Die angekündigten Vereinfachungen des Vergaberechts im Bund und in der EU müssen rasch auf den Weg gebracht werden. Die EU-Schwellenwerte für die Vergaben von Bauleistungen sowie von Liefer- und Dienstleistungen müssen dringend erhöht werden. Öffentlichen Auftraggebern muss es besser ermöglicht werden, Aufträge über eine Gesamtvergabe abzuwickeln. Zudem darf das Vergaberecht nicht der alleinige Rahmen werden, um die Beachtung von Nachhaltigkeitszielen noch verbindlicher festzuschreiben.