Vorstand
02.07.2025

Altschuldenentlastungsgesetz

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt die von der Landesregierung vorgenommene Überarbeitung des Entwurfs für ein Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG). Viele Hinweise aus der kommunalen Praxis wurden im Rahmen der Verbändeanhörung aufgenommen. Das ist vorbildlich.
     
  2. Hervorzuheben ist dabei die feste Zusage der hälftigen Übernahme kommunaler Kassenkredite durch das Land. Damit kommt das Land seiner Verantwortung nach. Der Vorstand erwartet, dass nun der Bund ebenfalls einen konkreten Beitrag zur Altschuldenlösung leistet. Eine solche Bundesbeteiligung muss vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden – zusätzlich zu der vom Land vorgesehenen Teilentschuldung.
     
  3. Der Vorstand fordert das Land auf, bis zu einer vollständigen Altschuldenlösungen auf gesonderte Einschränkungen des Zins- und Schuldenmanagements zu verzichten: Das Tilgungsgebot in § 89 Abs. 4 GO ist aufzuheben.
     
  4. Der Vorstand bittet das Land, auch ein Testat der gpaNRW über den Bestand der Liquiditätskredite nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW zuzulassen. Neben Wirtschaftsprüfenden und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften kann auch die überörtliche kommunale Prüfungseinrichtung die vorgesehenen Prüfungshandlungen durchführen.