Vorstand
19.03.2025

Altschulden

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand begrüßt das Altschuldenentlastungsgesetz des Landes. Es ist gut, dass das Land nun endlich seiner Verantwortung nachkommt und eine spürbare Teilentschuldung umsetzen will.
     
  2. Der Vorstand erwartet, dass diesem ersten, wichtigen Schritt nun eine nachhaltige und vollständige Lösung des Altschuldenproblems unter Beteiligung des Bundes folgt. Dafür muss sich die Landesregierung weiter einsetzen. Gesetzliche Regelungen zur Beschränkung von Liquiditätskrediten sind ohne vollständige Lösung des Altschuldenproblems nicht zielführend.
     
  3. Die Finanzierung aus Landesmitteln ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Der Vorstand bewertet das vorgesehene Entlastungsmodell als fair: Es wahrt eine ausgewogene Balance aus notwendiger Spitzenentlastung und angemessener Breitenwirkung. Das Antragsverfahren und der Prozess der Schuldübernahme durch das Land sollen praxisnah und bürokratiearm ausgestaltet werden.
     
  4. Der Vorstand erwartet, dass das Land die Hälfte der kommunalen Altschulden übernimmt. Dies muss im Wortlaut des Gesetzes ohne Einschränkungen festgehalten werden, damit sich die Städte auf diese Zusage verlassen können.
     
  5. Zur Verbesserung der dramatischen Haushaltssituation der Kommunen gehört neben der Altschuldenentlastung zwingend auch eine verbesserte Finanzausstattung der nordrhein-westfälischen Kommunen. Die aktuell wieder steigenden strukturellen Defizite müssen beseitigt werden. Nur so können die kommunale Handlungsfähigkeit gesichert und neue Liquiditätsschulden vermieden werden.