Vorstand
02.07.2025

Entwicklung der Landeskulturförderung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand betont die Bedeutung der vielfältigen und reichen Kulturlandschaft in NRW für das Zusammenleben in den Städten. In einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Konflikte sind Kunst und Kultur für den sozialen Zusammenhalt von grundlegender Bedeutung. Kürzungen, die die Existenz von Angeboten gefährden, befördern das Risiko eines dauerhaften Substanzverlustes etablierter Angebote. Dies gilt insbesondere für die Freie Kulturszene, die mit "kleinem" Geld einen großen Beitrag für die Zivilgesellschaft leistet. Die unverhältnismäßigen Kürzungen durch die Landesregierung müssen daher korrigiert werden.
     
  2. Die Städte bekräftigen gleichzeitig ihre Forderungen nach einer Erneuerung des Theater- und Orchesterpakts und einer mittelfristigen Verlängerung der Fördervereinbarungen mit den theatertragenden Städten über 2025 hinaus. Das Land muss für den Ausgleich der drastisch gestiegenen Betriebskosten der Häuser Sorge tragen. Die Städte halten an dem Ziel einer Erhöhung des Landesanteils an der Betriebskostenförderung der kommunalen Theater und Orchester auf 20 Prozent und einer dauerhaften Dynamisierung der Landesförderung fest. Nur so kann die vorhandene Theaterlandschaft in Nordrhein-Westfalen erhalten werden.
     
  3. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, ihre Planungen für die Landeskulturpolitik transparent auszugestalten, die Kulturakteurinnen und -akteure in NRW am Planungsprozess zu beteiligen und eine möglichst langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Die im Kulturgesetzbuch NRW vorgesehene Richtlinie für die Kulturentwicklungsplanung des Landes muss als Grundlage für eine konzeptbasierte Landeskulturpolitik zusammen mit den Städten und den Kulturakteurinnen und -akteuren erarbeitet werden. Für die kommunale Spitzenverbände als Vertretung der Städte müssen Beteiligungsrechte fest verankert werden.