Vorstand
10.02.2021

Auswirkungen der Corona Pandemie auf Kinderbetreuung und Schule

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand fordert Bund und Länder auf, bei der Erarbeitung eines Konzeptes für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie mögliche prioritäre Lockerungen in Kitas und Schulen von Anfang an mitzudenken. Umfassende Bildungschancen und soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche müssen auch in Zeiten der Pandemie ermöglicht werden.
     
  2. Die Kommunen brauchen eine Perspektive, die über den 14. Februar 2021 hinausgeht. Mögliche schulpolitische Auswirkungen für das Schuljahr 2021/2022 und ein möglichst einheitliches Vorgehen müssen jetzt zwischen Land und Kommunen diskutiert werden. Der Vorstand fordert die Landesregierung auf, die Kommunen über mögliche Szenarien und konkrete Planungen zum Umgang mit dem Infektionsgeschehen frühzeitig zu informieren, damit Maßnahmen und erforderliche Schritte vor Ort rechtzeitig eingeleitet werden können. Ein gestuftes und an die jeweiligen Inzidenzwerte angepasstes Planungsszenario ist erforderlich, um den beiden zentralen Zielen – Bildungsgerechtigkeit und Infektionsschutz – gleichermaßen Rechnung zu tragen und damit Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.
     
  3. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich dahingehend verständigt, während des bundesweiten Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 die Finanzierung der Regelangebote der Kindertagesbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz durch Land und Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme vollständig sicherzustellen. Der Vorstand stimmt diesem Vorgehen zu und spricht sich für eine Verlängerung dieser Regelung für den Fall eines über den 14. Februar 2021 hinausgehenden Lockdowns aus.
     
  4. Hinsichtlich der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung und Offene Ganztagsschule (OGS) geht der Vorstand davon aus, dass das Land die derzeitige Erstattungsregelung für die Dauer des Lockdowns fortsetzt. Bei einer Erstattung der Elternbeiträge ist zumindest die hälftige Mitfinanzierung ausfallender Elternbeiträge für OGS und Kindertagesbetreuung durch das Land weiterhin notwendig. Dies gilt auch dann, wenn sich Kommunen aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsangebote nur für eine anteilige Erstattung der Beiträge entscheiden (Spitzabrechnung). Der Vorstand geht dabei davon aus, dass die Kommunalaufsicht den Beitragsverzicht der Städte nicht beanstandet. Darüber hinaus hält der Vorstand eine finanzielle Beteiligung des Landes an den Einnahmeausfällen beim Essensgeld in den Kitas und Schule für erforderlich.
     
  5. Der Vorstand begrüßt, dass die Familien in der für sie derzeit sehr herausfordernden Situation durch die Erweiterung des Kinderkrankengeldes bzw. das neue Programm des Landes zur Betreuungsentschädigung unterstützt werden.