Vorstand
07.10.2020

Strategien zu Testungen und zur Infektionseindämmung

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand würdigt die große Disziplin der Menschen bei der Bewältigung der Krise. Die meisten Menschen gehen verantwortungsvoll mit sozialen Kontakten sowie Hygiene- und Abstandsregelungen um. Gemeinsame Ziele müssen bleiben, einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen, schwere Krankheitsverläufe und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Der Vorstand hält es daher für richtig, das Abstandsgebot, die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen weiterhin aufrecht zu erhalten.
     
  2. Der Vorstand betont die große Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen bei ihren Entscheidungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Wichtig ist und bleibt, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und klar und verständlich kommuniziert werden. Zugleich betont der Vorstand aber auch die Verantwortung jedes Einzelnen. Der Vorstand sieht mit Sorge, dass bei Demonstrationen Regeln und Auflagen nicht eingehalten werden. Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut in unserer Demokratie. Demonstrationen müssen deshalb auch in Corona-Zeiten möglich bleiben. Aber aus Demonstrationen heraus dürfen sich keine neuen Corona-Hotspots entwickeln.
     
  3. Die Städte begrüßen, dass auf das Infektionsgeschehen regional oder sogar lokal unterschiedlich reagiert werden kann. Die Einführung einer lokalen "Corona-Bremse" durch das Land ist daher positiv. Die vorgesehenen Leitlinien für ein gestuftes Vorgehen nach 35 bzw. 50 Neuinfektionen in 7 Tagen und die erforderliche Abstimmung für lokale sowie regionale Beschränkungen sind angemessen. Weitere größere Öffnungsschritte sind aus Sicht des Vorstandes nur dann zu rechtfertigen, wenn das regionale Infektionsgeschehen über einen längeren Zeitraum unauffällig ist.
     
  4. Gesteigerte Mobilität und verstärktes Reisen haben Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen. Der Vorstand begrüßt, dass die Landesregierung in Absprache mit dem Bund und den anderen Landesregierungen die Wirksamkeit und Notwendigkeit von Rechtspflichten und Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer laufend überprüft. Allerdings werden Reiserückkehrende hierdurch stark verunsichert, welche Regelungen für sie aktuell gelten. Hier muss die Landesregierung schnellstmöglich klare und verständlichere Regelungen treffen.
     
  5. Die Städte erwarten, dass die Frage der Kostentragung von Coronatests für asymptomatische Personen und die notwendigen digitalen Verfahren für Reiserückkehrende rasch geklärt werden.
     
  6. Die kommunalen Ordnungsbehörden sind sich ihrer Verantwortung zur Kontrolle der Einhaltung von Corona-Regeln bewusst und entsprechend engagiert. Um ihren Aufgaben angesichts der Vielzahl neuer Vorgaben gerecht werden zu können, ist eine Unterstützung der Ordnungsbehörden erforderlich. Neben personeller Unterstützung durch Polizei und Justiz sind auch finanzielle Mittel notwendig, um die Ordnungsbehörden für die Bewältigung der Pandemie adäquat auszustatten.
     
  7. Der Vorstand hält es für dringend notwendig, dass die Testkapazitäten in den Laboren ausgeweitet werden. Es darf nicht zu Engpässen kommen. Nur dann sind die von Bund und Ländern verabredeten zielgerichteten Reihentestungen bei Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern möglich. Solange nicht sichergestellt ist, dass die verfügbaren Laborkapazitäten für zeitnahe Testungen für symptomatische oder Kontakt-Personen ausreichend sind, sind Testungen da vorzunehmen, wo sie die größte Wirkung entfalten.