Vorstand
07.10.2020

Schulsozialarbeit

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand stellt fest, dass die Schulsozialarbeit eine wichtige Unterstützung der schulischen Bildungsarbeit darstellt. Sie leistet einen wirksamen Beitrag zum Abbau herkunftsbedingter Bildungsbenachteiligungen. Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe hat sie darüber hinaus den Auftrag der Förderung des jungen Menschen als Ganzes. Schulsozialarbeit braucht hiernach einen engen Bezug zu einer präventiv ansetzenden sozialpädagogischen Hilfe, die vor allem auch die außerschulische Seite des Lebensalltags der Heranwachsenden in den Blick nimmt.
     
  2. Die Entscheidung des Landes, die bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket befristet finanzierte Schulsozialarbeit auf Dauer finanziell abzusichern, wird begrüßt. Sie schafft Planungssicherheit. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Schulsozialarbeit konzeptionell neu gedacht werden muss. Dies gilt für die Aufgabenabgrenzung zur schulbezogenen Sozialarbeit der Kommunen wie auch im Hinblick auf deren Organisation und Finanzierung. Das Land wird aufgefordert, hierüber mit den kommunalen Spitzenverbänden in entsprechende Gespräche einzutreten.