Vorstand
07.05.2020

Mobile Freizeitsparks

Beschluss des Vorstandes des Städtetages Nordrhein-Westfalen
  1. Der Vorstand unterstützt den Wunsch von Schaustellern, temporär mobile Freizeitparks aufzustellen. Damit kann der Schaustellerbranche eine Perspektive ermöglicht werden, da weiterhin Großveranstaltungen bis Ende August 2020 untersagt sind.
     
  2. Bei einem Veranstaltungskonzept für mobile, temporäre Freizeitparks müssen nicht nur die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, sondern auch weitergehende Regelungen, wie sie beispielsweise für gastronomische Betriebe gelten, eingehalten werden. Darüber hinaus müssen die An- und Abreisebedingungen in das Veranstaltungskonzept einbezogen werden. Auf den Ausschank alkoholischer Getränke sollte verzichtet werden.
     
  3. Der Vorstand bittet die Landesregierung, das Aufstellen mobiler, temporärer Freizeitparks in der Corona-Schutzverordnung zu ermöglichen.